Ich habe hier folgenden Fall:
Am 19.01.2010 (!) habe ich in einer Sache die ZV in Auftrag gegeben. Nichts passierte. Am 29.06.2010 haben wir dann mal bei Gericht nachgefragt. Am 04.08.2010 kam ein Schreiben von GV, in dem lediglich stand: Vollstreckung eingestellt, Schuldner unbekannt verzogen nach XYStadt (nur der Name der Stadt). Das wars. Da frage i mi, ob i das bei Gericht irgendwie rügen kann, dass die Sache erst ein glattes halbes Jahr später zum GV kam und der Schuldner nu weg is.
Wie würdet ihr jetz weiter vorgehn?
ZV verzögert bearbeitet - Nun Schuldner weg
- misspinky1984
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2175
- Registriert: 12.03.2007, 17:16
- Beruf: Gepr. ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Bärlin
Wer sagt denn, dass der ZV-Auftrag 6 Monate bei Gericht in der Verteilerstelle lag?? Es kann doch auch gut möglich sein, dass der ZV-Auftrag unverzüglich an den GVZ weitergeleitet wurde und dieser erst nach knapp 6 Monaten zur Bearbeitung des Auftrages kam
Hier in Berlin sind Bearbeitungszeiten von bis zu 6 Monaten für Sachpfändungsaufträge keine Seltenheit (leider)
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Hier in Berlin sind Bearbeitungszeiten von bis zu 6 Monaten für Sachpfändungsaufträge keine Seltenheit (leider)
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
- Trynnchylld
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 547
- Registriert: 29.03.2010, 10:04
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA Win 2000
Außerdem kann es ja auch sein, dass der Schuldner bereits vor Eurem Auftrag weg war und der GVZ damit auch gar nix dafür konnte der arme töftöf... ![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Lieber Gruß, Trynn
______________________________
- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
______________________________
- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
- sunny84
- chronisch müde
- Absoluter Workaholic
- Beiträge: 1898
- Registriert: 15.06.2007, 20:39
- Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
- Software: Andere
- Wohnort: in der schönen Eifel
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
Ich weiß auch nicht inwieweit es auch euch anzulasten ist, dass ihr nicht schon früher "hinterher telefoniert" habt. Ich mein, ihr hättet ja auch schon früher mal bei Gericht anrufen können und nicht erst nach fast 6 Monaten.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
- Supersekretärin
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 304
- Registriert: 28.11.2007, 14:23
In Berlin glaub i das gerne. Aber in "Hintermusterhausen", wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen, sollte des eigentli ni so sein.misspinky1984 hat geschrieben:Hier in Berlin sind Bearbeitungszeiten von bis zu 6 Monaten für Sachpfändungsaufträge keine Seltenheit (leider)
Sicher hätten wir au scho eher nachfragen können. Aber da die Vollstreckung aus einem Teil-VU erfolgen sollte und das Hauptverfahren währenddessen weiterlief, fiehl das ein bissl hinten runter..
Ich frage mi au noch, woher der GV jetz weis, das und wohin die Schuldnerin angeblich verzogen sein soll. Ein Vollstreckungsprotokoll war nicht beigefügt. Die Schuldnerin wohnt nähmlich noch bei ihren Eltern und wird auch jetz dort noch regelmäßig gesehn. Un wenn GV scho die Stadt weis, wohin die Schuldnerin gezogen ist, kann er dann ni glei netterweise die ganze Adresse mitteilen??
- misspinky1984
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2175
- Registriert: 12.03.2007, 17:16
- Beruf: Gepr. ReFaWi
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Bärlin
Bezüglich der Anschrift kannst Du doch noch einmal freundlich beim GVZ nachfragen ... vielleicht hat er die Info aber auch nur von einem Nachbarn der Schuldnerin
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
- Trynnchylld
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 547
- Registriert: 29.03.2010, 10:04
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA Win 2000
Jup, außerdem kann es ja auch sein, dass sie ihre Eltern nur ständig besucht??? Würd bei GVZ wegen Adresse nachfragen und wenn der auch nix genaueres weiß, EMA machen und dann unter neuer Anschrift vollstrecken oder anschreiben.
Lieber Gruß, Trynn
______________________________
- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
______________________________
- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
- Supersekretärin
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 304
- Registriert: 28.11.2007, 14:23
Naja, sie soll jetz ca 800km weit weg wohnen, glaub ni, dass sie da jede Woche ma vorbei schaut. Ich werd GV erstama fragen, warum er erst jetz losgerannt is
Ich denke fast, dass er die Info sogar von den Eltern hat. Un die können ja viel erzählen. Muss mir der GV ni ein Vollstreckungsprotokoll zukommen lassen, aus dem i sehn kann, was er überhaupt gemacht hat?
![Fluch-Smiley :fluch](./images/smilies/fluch.gif)
- Trynnchylld
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 547
- Registriert: 29.03.2010, 10:04
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA Win 2000
Wenn er gar nicht erst zur Vollstreckung kam, weil er die Schuldnerin net angetroffen hat bzw. dort nemmer wohnt, kann er auch kein ZV-Protokoll erstellen. Dann teilt er es dir so mit...
Lieber Gruß, Trynn
______________________________
- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
______________________________
- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
- Supersekretärin
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 304
- Registriert: 28.11.2007, 14:23
Ja das erscheint mir logischTrynnchylld hat geschrieben:Wenn er gar nicht erst zur Vollstreckung kam, weil er die Schuldnerin net angetroffen hat bzw. dort nemmer wohnt, kann er auch kein ZV-Protokoll erstellen. Dann teilt er es dir so mit...
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)