Zwangshypothek auf Wohungseigentum

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Betzman77
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 16
Registriert: 12.01.2010, 08:41

#1

13.08.2010, 17:55

Hallo allerseits. Meine erste Zwangsvollstreckung und dann gleich das:

Titel über
1. Hauptforderung i.H.v. 223.187,04 € nebst 5%-Punkte Zinsen über BZS seit 14.09.2009
2. ag RA-Kosten 1519,75 € nebst 5%-Punkte Zinsen über BZS seit 29.03.2010
3. ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Vollstreckbare Ausfertigung ist hier.

Zustellung nach § 169 ZPO erfolgt.

1.
Jetzt bin ich mir zum einen über die Kosten des Auftrages und des Antrages nicht sicher.
Im Formularbuch sind die Auftragskosten einmal Teil der Gesamtsumme und später heißt es dann,
die Antragskosten müssen nur berechnet werden, sind aber nicht in die einzutragende Forderung aufzunehmen wegen § 867 I S.2 ZPO...
Was denn nun?

2.
Zudem bin ich nicht sicher, ob ich die Zinsen mit dem Programm richtig berechnet habe:

ZINSBERECHNUNG nach Zinstagen gemäß Kalender

Betrag Zinsart Zinssatz Grenzwert Zeitraum Zinsbetrag
223.187,04 € Basiszins +5,00 % min. 2,50 % 14.09.2009 bis 13.08.2010 10.425,34 €
333 Zinstage Tageszins 31,31 €
1.519,75 € Basiszins +5,00 % min. 2,50 % 29.03.2010 bis 13.08.2010 29,21 €
137 Zinstage Tageszins 0,21 €
SUMME Zinsbeträge 10.454,55 €

Summe Forderungen und Zinsbeträge 235.161,34 €



3.
Zuguterletzt macht mir der Grundbuchauszug Probleme. Es handelt sich um das Wohnungseigentums-Grundbuch.
Dort ist von einem Miteigentumsanteil die Rede.
Gilt es in diesem Falle etwas besonderes beim Antrag zu beachten?


Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.

Vielen Dank im voraus für die Hilfe und allen ein schönes Wochenende!
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#2

13.08.2010, 18:36

wie lautet denn dein Muster?
Miteigentumsanteil ist es ja bei Wohnungseigentum immer
Jupp03/11

#3

13.08.2010, 21:32

Betzman77 hat geschrieben:Hallo allerseits. Meine erste Zwangsvollstreckung und dann gleich das:

Titel über
1. Hauptforderung i.H.v. 223.187,04 € nebst 5%-Punkte Zinsen über BZS seit 14.09.2009
2. ag RA-Kosten 1519,75 € nebst 5%-Punkte Zinsen über BZS seit 29.03.2010
3. ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Vollstreckbare Ausfertigung ist hier.

Zustellung nach § 169 ZPO erfolgt.

1.
Jetzt bin ich mir zum einen über die Kosten des Auftrages und des Antrages nicht sicher.
Im Formularbuch sind die Auftragskosten einmal Teil der Gesamtsumme und später heißt es dann,
die Antragskosten müssen nur berechnet werden, sind aber nicht in die einzutragende Forderung aufzunehmen wegen § 867 I S.2 ZPO...
Was denn nun?

nicht aufzunehmen, Grundbesitz haftet insoweit.

2.
Zudem bin ich nicht sicher, ob ich die Zinsen mit dem Programm richtig berechnet habe:

ZINSBERECHNUNG nach Zinstagen gemäß Kalender

Betrag Zinsart Zinssatz Grenzwert Zeitraum Zinsbetrag
223.187,04 € Basiszins +5,00 % min. 2,50 % 14.09.2009 bis 13.08.2010 10.425,34 €
333 Zinstage Tageszins 31,31 €
1.519,75 € Basiszins +5,00 % min. 2,50 % 29.03.2010 bis 13.08.2010 29,21 €
137 Zinstage Tageszins 0,21 €
SUMME Zinsbeträge 10.454,55 €

Summe Forderungen und Zinsbeträge 235.161,34 €



3.
Zuguterletzt macht mir der Grundbuchauszug Probleme. Es handelt sich um das Wohnungseigentums-Grundbuch.
Dort ist von einem Miteigentumsanteil die Rede.
Gilt es in diesem Falle etwas besonderes beim Antrag zu beachten?

nein, beim Wohnungseigentum besteht immer ein Miteigentumsanteil am Grundstück, also für dich wie gesagt, unbeachtlich.


Ich hoffe, ich habe mich halbwegs verständlich ausgedrückt.

Vielen Dank im voraus für die Hilfe und allen ein schönes Wochenende!
bzg. der Zinsen empfehle ich einen Taschenrechner, obwohl du die Zinsen für die Eintragung einer Sicherungshypothek nicht ausrechnen mußt. Es wird die jeweilige Hauptforderung, also Urteilssumme und Kosten KFB, jeweils mit den Zinsen ab ... eingetragen.

Ergänzung:
Selbstverständlich kannst du auch beide Beträge, also Urteilssumme und Kosten KFB, zusammenrechnen und als eine Summe eintragen lassen.
Antworten