Ich hab eine Akte auf dem Tisch die macht mich fertig. Zum Sachverhalt:
Wir haben die eV vom Schuldner. Nach dieser verdient er 1400 netto. Seine Frau verdient ebenfalls 400,00. Die beiden haben 2 unterhaltsberechtigte Kinder.
Meine Frage: Um zu ermitteln ob ich einen pfändbaren Betrag habe, kann ich das Einkommen der Frau einfach zum Einkommen des Mannes hinzurechnen und dann 3 Personen als unterhaltsberechtigte Personen annehmen?
Wenn ja, mit welchem § kann ich die Pfändung bei Gericht begründen damit diese bei Gericht durchgeht?
Ich weiß echt nicht weiter. Hab heute lauter Mist auf dem Tisch.
Danke
Pfändungsbetrag bei 2 Einkommen
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Du brauchts doch den Pfändungsfreibetrag nicht selbst ausrechnen... Du brauchst nur das Einkommen der Ehefrau angebeben und daß Schuldner 2 unterhaltsberechtigte Kinder hat.... den Rest macht das Gericht schon... brauchste dich gar nicht drum kümmern...
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Nein, da ist nichts zusammenzurechnen.suesmau hat geschrieben: Meine Frage: Um zu ermitteln ob ich einen pfändbaren Betrag habe, kann ich das Einkommen der Frau einfach zum Einkommen des Mannes hinzurechnen und dann 3 Personen als unterhaltsberechtigte Personen annehmen?
Mit keinem. Du kannst höchstens beantragen, dass die Ehefrau ganz oder teilweise bei der Berechnung des pfändbaren Betrages unberücksichtigt bleibt (850c Abs. 4 ZPO).Wenn ja, mit welchem § kann ich die Pfändung bei Gericht begründen damit diese bei Gericht durchgeht?