Pfändungsbetrag bei 2 Einkommen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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suesmau
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#1

28.07.2010, 16:54

Ich hab eine Akte auf dem Tisch die macht mich fertig. Zum Sachverhalt:

Wir haben die eV vom Schuldner. Nach dieser verdient er 1400 netto. Seine Frau verdient ebenfalls 400,00. Die beiden haben 2 unterhaltsberechtigte Kinder.

Meine Frage: Um zu ermitteln ob ich einen pfändbaren Betrag habe, kann ich das Einkommen der Frau einfach zum Einkommen des Mannes hinzurechnen und dann 3 Personen als unterhaltsberechtigte Personen annehmen?

Wenn ja, mit welchem § kann ich die Pfändung bei Gericht begründen damit diese bei Gericht durchgeht?

Ich weiß echt nicht weiter. Hab heute lauter Mist auf dem Tisch.

Danke
zenzi75
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#2

28.07.2010, 17:35

Du brauchts doch den Pfändungsfreibetrag nicht selbst ausrechnen... Du brauchst nur das Einkommen der Ehefrau angebeben und daß Schuldner 2 unterhaltsberechtigte Kinder hat.... den Rest macht das Gericht schon... brauchste dich gar nicht drum kümmern...
Davy Jones’ Locker
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#3

28.07.2010, 17:47

suesmau hat geschrieben: Meine Frage: Um zu ermitteln ob ich einen pfändbaren Betrag habe, kann ich das Einkommen der Frau einfach zum Einkommen des Mannes hinzurechnen und dann 3 Personen als unterhaltsberechtigte Personen annehmen?
Nein, da ist nichts zusammenzurechnen.
Wenn ja, mit welchem § kann ich die Pfändung bei Gericht begründen damit diese bei Gericht durchgeht?
Mit keinem. Du kannst höchstens beantragen, dass die Ehefrau ganz oder teilweise bei der Berechnung des pfändbaren Betrages unberücksichtigt bleibt (850c Abs. 4 ZPO).
suesmau
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#4

29.07.2010, 08:43

:thx :dankeschoen :banane
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