Schwieriger Fall

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Chris-
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#1

28.07.2010, 12:16

Hallo zusammen!

Zur Zeit haben wir einen ziemlich schwierigen Fall.
Zunächst kurz zum Sachverhalt:

Schuldner lässt bei Mandanten seinen Lieferwagen reparieren und bezahlt nicht.
Rechnung soll laut ausdrücklichen Wunsch des Schuldners auf die Firma "Schuldner - Schwimmbadbau" ausgestellt werden. Anschrift wie dessen Wohnanschrift.

Mahnbescheid wird gegen Schuldner selbst sowie gegen die Firma "Schuldner - Schwimmbadbau" beantragt und der VB erlassen.

Der Schuldner hatte bereits im Vorfeld die EV abgegeben. Aus dieser geht jedoch nur hervor, dass er arbeitslos ist und sonst nichts hat. Auch kein Konto. Unterhaltsverpflichtung für Ehefrau und 4 Kinder.

Telefonisch versichert der Schuldner, dass er mittlerweile selbstständig ist und keine Leistungen mehr vom Amt bezieht.

Die Nachfrage beim Gewerbeamt ergibt, dass kein Gewerbe auf den Schuldner angemeldet ist.
Erneute Rückfrage ergibt, dass die Firma auf seine Ehefrau läuft.

Eine gestellte Strafanzeige wegen Betrug und falscher Versicherung an Eides statt bleibt erfolglos, da die zu erwartende Strafe neben anderen Verfahren nicht ins Gewicht fällt.

Wie könnte man hier noch irgendwie an Geld kommen?
Gehalt wird er von seiner Ehefrau sicherlich keins oder nur unterhalb der Pfändungsgrenze bekommen.

Ist es irgendwie möglich, dass wir die Ehefrau mit ins Boot bekommen? Ggf. auch über einen weiteren Mahnbescheid?

Er selbst hat kein Konto, nur seine Frau. Außerdem arbeitet er wohl viel an der Steuer vorbei und will das Geld am Liebsten in bar.

Hat jemand eine Idee, wie wir hier vorgehen könnten? Einen seiner Auftraggeber konnten wir durch Zufall ermitteln, allerdings ist dieser genau genommen der Auftraggeber der Ehefrau. Zudem sind bei diesem Auftrag für den Auftraggeber Schäden entstanden, die dieser mit der Forderung aufrechnet, so dass hier auch nichts zu holen wäre.

Wäre super wenn der ein oder andere eine Idee hat.
Wenn sie auch noch fast nichts kostet wäre das noch besser, da der Mandant ziemlich knausrig ist was das angeht.

Vielen Dank schon mal an alle!
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#2

28.07.2010, 12:21

Also, eine gemeinsame Haftung aus der Ehe sehe ich nicht, denn es handelt sich ja nicht um Geschäfte des täglichen Lebensbedarfs der Ehegatten...

Wenn Du einen Titel auf die Firma hast und diese auf die Ehefrau läuft, beim EK, würde ich vorsichtshalber eine Titelumschreibung auf die Firma mit Inhaber Ehefrau machen. Hatten wir in einer Sache mal.

Dann könntest Du die ZV auch gegen die Ehefrau hinkriegen, wenn sie Inhaber der Firma ist, für die der Schuldner seinerzeit bei Eurem Mandanten war.

Wenn er angibt, jetzt zu arbeiten, mach doch noch ne EV. Dann muss er ja seinen Arbeitgeber angeben. Wenn das dortige Gehalt dann ungewöhnlich niedrig ist, kannst du einen Antrag bei Gericht stellen, dass das fiktive Gehalt zugrunde gelegt wird. Da gibts was um Verschleierungen zu vermeiden. Hilft Dir das was?
Lieber Gruß, Trynn

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#3

28.07.2010, 12:21

Ist es irgendwie möglich, dass wir die Ehefrau mit ins Boot bekommen?
Klar, weil's ihre Firma ist und der Titel ja auch auf die Firma läuft. Also Kontopfändung (bzw. anderweitige ZV-Maßnahmen) gegen SIE als Inhaberin der Firma Schwimmbadbau.
Liebe Grüße,
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#4

28.07.2010, 12:21

Hii,

vielleicht kannst du den Titel umschreiben lassen auf die Frau, da sie ja Inhaberin ist...haben die keine Internetadresse oder irgendwas wo des hervorgeht...mann muss das glaub nachweisen lassen, dass sie inhaberin ist...
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#5

28.07.2010, 12:23

jessi91 hat geschrieben: haben die keine Internetadresse oder irgendwas wo des hervorgeht...mann muss das glaub nachweisen lassen, dass sie inhaberin ist...
Geht doch - wie ichs verstanden haben - aus der Gewerbeamtsanfrage hervor?? Wenn nicht, ne Gewerbeamtsanfrage bezüglich der Ehefrau machen.
Lieber Gruß, Trynn

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#6

28.07.2010, 12:23

Titelumschreibung auf die Firma mit Inhaber Ehefrau machen.
M.E. nicht notwendig, da der Titel gegen die Firma (Einzelfirma o.ä.) läuft, ist es egal, wer Inhaber ist... Ist ja bei einer GmbH auch nicht notwendig, wenn sich nach Zustellung des Titels der ursprüngliche GF verabschiedet und ein neuer ernannt wird.
Liebe Grüße,
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#7

28.07.2010, 12:25

M.E. nicht notwendig, da der Titel gegen die Firma (Einzelfirma o.ä.) läuft, ist es egal, wer Inhaber ist... Ist ja bei einer GmbH auch nicht notwendig, wenn sich nach Zustellung des Titels der ursprüngliche GF verabschiedet und ein neuer ernannt wird. [/quote]

Schon, aber beim Einzelkaufmann ist das doch wieder anders, da ist er ja persönlich haftbar. Bei ner GmbH wäre das ja die Firma. Glaub beim EK ist da anders...
Lieber Gruß, Trynn

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#8

28.07.2010, 12:31

Ich hatte den Fall bei einer Einzelfirma in HH. Er war wirklich Inhaber - Firma ging's nicht so gut und man hat sich kurzerhand entschlossen, die Ehefrau als Inhaberin der Firma eintragen zu lassen. Mein Titel lautete aber auf ihn und daraus habe ich auch vollstreckt! Hab den GVZ darauf hingewiesen, dass er nach telefonischer Auskunft wohl nicht mehr Inhaber sei...
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#9

28.07.2010, 13:30

Also im Titel steht:

Roni Schuldner, Roni Schwimmbadbau

Bei einem Einzelunternehmen müsste dann doch eher ein Titel für die Frau, als Ingrid Schuldner vorhanden sein um gegen diese zu vollstrecken, oder?

Neue EV ist dem Mandanten zu teuer. :roll:
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#10

28.07.2010, 13:44

Deshalb würd ich den Titel umschreiben lassen...
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