Ruhen Zwangsvollstreckung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Day
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#1

08.02.2007, 16:05

Hallöööle euch,

hab mal wieder ne frage.

folgender sachverhalt:
wir haben eine forderung gegen eine ehem. mandantin. forderung ist tituliert. ich mach den 1. ZV-Auftrag. GV teilt mir mit, dass Vollstreckung erfolglos ist, da keine pfändbare Habe. er will ihr EV abnehmen. am tag der EV-Abnahme meldet sich schuldnerin und zahlt einen sehr geringen betrag ein. mit GV hatte ich besprochen, dass ich den ZV-Auftrag zurücknehme.

wir vereinbaren ratenzahlung. die ersten 7 monate klappt das auch. dann plötzlich nicht mehr. ich warte eine weile ab und mach den 2. ZV-Auftrag. das gleiche spiel beginnt von vorne. wieder werden 2 monate bezahlt, dann nicht mehr.

dann mach ich den 3. ZV-Auftrag, das gleiche in grün. eben hat die schuldnerin angerufen. ich habe mit ihr vereinbart, dass sie einen etwas höheren betrag am montag an mich bezahlt, dann erst red ich mit GV.

habe also eben mit GV telefoniert. dann meinte er, ich müsse wieder den ZV-Auftrag zurücknehmen falls sie wirklich zahlt. ich habe ihn dann auf die möglichkeit vom ruhen der zwangsvollstreckung oder wie das genau heißt angesprochen. kenne das leider nur vom hören sagen. er meinte daraufhin, dass es das bei ihm nicht gebe.

meine frage ist nun: kann ein GV so einfach sagen, nöööö das mach ich nicht? er hat es auch nicht begründet.

danke schonmal.... grüssle
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dundine
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#2

08.02.2007, 16:19

also ich hatte auch häufiger, dass bei anberaumung eines ev-termins der schuldner dann doch noch bisschen was gezahlt hat. und entsprechend wurde der gv von mir informiert, dass die ev-abnahme vorübergehend zurückgenommen wird.

ein gv hat mal zu mir gesagt, dass das nicht zu häufig passieren sollte, sonst würde er nicht mehr ernst genommen werden. ich denke also, dass dein gv ein solches problem hat.

aber in der praxis ist ratenzahlung ja meist besser als wenn die ev abgenommen wurde und in den meisten fällen ja nicht wirklich etwas verwertbares im protokoll steht.

würde die schuldnerin vielleicht beim nächsten ausbleiben der rate direkt anschreiben und androhen, dass umgehend die ev-abgabe wieder aktiviert wird. das vielleicht gar nicht über gv laufen lassen..
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Day
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#3

08.02.2007, 16:29

vielen dank. aber genau das habe ich getan. in dem zeitraum, wo die schuldnerin nicht mehr bezahlt hat, habe ich sie jeweils 2 bzw. 3 mal angeschrieben und sie gebeten, dass sie sich doch bei uns melden soll, ansonsten nächster ZV-Auftrag. und es hat sich natürlich nichts getan.

der GV hat mir schon von anfang an gesagt, dass bei der schuldnerin nichts zu holen ist. deswegen war ich umso (freundig) überraschter, als die sich bei mir gemeldet hatte und um ratenzahlung gebeten hatte.

ich sag mal so, es ist nicht eine forderung, die in die tausende geht, deswegen war ich auch so froh, dass sie jeden monat einen kleinen betrag einbezahlt hat. besser einen kleinen betrag, als gar nix, dacht ich mir.

naja nun hoff ich mal, dass die am montag auch wirklich vorbei kommt und zahlt.

grüssle
Gast

#4

08.02.2007, 16:36

Hallo,

also die Gerichtsvollzieher müssen in der Tat das Verfahren nicht ruhen lasse. Geht bei einigen GVZs ja auch gar nicht, denn wenn das jeder Gläubiger macht, hat der GVZ viel Papier zu verwalten.

Der GVZ soll auf jedenfall schon einmal die Voraussetzungen für die Abgabe der e.V. schaffen. Diese Unpfändbarkeitsbescheinigung darf nicht älter als 6 Monate sein. Wenn Du den Auftrag dann zurücknimmst und die Schuldnerin stellt die Ratenzahlung innerhalb dieser 6 Monate ein, dann würde ich nur noch den Auftrag zur Abgabe der e.V. stellen.

Die Unpfändbarkeitsbescheinigungen kannste 6 Monate verwenden.

Gruß Preußi
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#5

08.02.2007, 16:43

hallo Preußi,

ja da hast du natürlich recht, das wäre wirklich bei manchen zu viel Arbeitsaufwand. nööö also so wie es aussieht, wurden die voraussetzungen noch nicht geschaffen, zumindest hab ich keine unpfändbarkeitsbescheinigung. werd da aber die tage nochmals nachhacken.

ich danke euch und wünsche euch einen hoffentlich baldigen schönen feierabend.

grüssle
Gast

#6

08.02.2007, 17:27

moment mal

es stellt sich mir gerade eine ganz andere Frage .... warum wartest Du eigentlich so lange??? Warum haste ihr nicht schon längst die eidesstattliche Versicherung abnehmen lassen???

Preußi
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#7

08.02.2007, 17:38

Wenn der Kollege sich bereits im EV-Verfahren befindet, dann sieht die ZPO ein Ruhen des Verfahrens tatsächlich nicht vor.
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Day
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#8

09.02.2007, 08:13

GuMo Preußi,

das mit der EV hat den Grund, dass die Schuldnerin immer am Tag der EV-Abgabe entweder beim GV aufgetaucht ist und etwas Geld dagelassen hat oder bei mir vorbei kam und etwas Geld gebracht hat.

Vom GV weiß ich, dass die nix haben, also bei ner EV könnt ich absolut nix holen. Deswegen hab ich mich dann mit kleineren Beträgen zufrieden gegeben, besser ein bissel als nix.

Aber ich kann dir sagen, das ist jetzt endgültig ihre letzte chance. wenns am montag net klappt, da wollt sie vorbei kommen und die hälfte bezahlen, dann gehts nunmal nimmer anders. was genug ist, ist genug.

Grüssle
Gast

#9

09.02.2007, 08:56

Guten Morgen Day,

ich kann Deine Argumentation verstehen, jedoch läuft man bei so einer Sache natürlich auch immer wieder Gefahr, daß man irgendwann vom Schuldner nicht mehr ernst genommen wird.

Unsere Ratenzahlungen sehen vor, daß die Möglichkeit der Ratenzahlung eine einmalige Sache ist. Eine zweite Chance gibt es bei uns nicht. Ob da wirklich nichts zu holen ist, ist aber noch fraglich. Nur weil der GVZ in der Mobiliarvollstreckung nichts gefunden hat, heißt das nicht, daß da gar nichts zu holen ist.

Ich würde es wahrscheinlich jetzt wie Du machen und ihr eine letzte Chance geben, sie am Montag - so sie denn wirklich kommen sollte - aber auch gleichzeitig darauf hinweisen, daß das ihre letzte Chance ist und das es keine weitere geben wird.

Viel Glück

Preußi
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wifey
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#10

09.02.2007, 21:15

Also mir ist es schon öfter passiert, dass kurz vor EV auf einmal die Schuldner mit Ratenzahlung um die Ecke kamen. Ich habe dann meistens mit denen vereinbart, monatlich den Betrag x zu zahlen, wenn auch nur einen Tag zu spät .... PECH GEHABT. Spätestens nach der eigentlichen 3. Rate waren sie dann doch "fällig" und ich hatte eine wunderschöne BAnkverbindung und innerhalb kürzester Zeit das Geld.
Viele Grüße

ich
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