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Taschenpfändung

Verfasst: 21.07.2010, 11:49
von Nordlicht
Hallo ihr alle!
Hab da mal ne Frage. Die Pfändung muss schnell gehen, da der Schuldner ein Fest veranstaltet in den nächsten Tagen. Kann ich den Antrag auf Taschenpfändung direkt gegenüber dem GV machen oder muss ich erst über das Gericht/Verteilerstelle gehen. Der zuständige GV ist mir bekannt.

Danke für schnelle Beantwortung!

Re: Taschenpfändung

Verfasst: 21.07.2010, 11:53
von lucy1510
Du kannst natürlich den zuständigen GV anrufen. Ist in einer solchen Sache sowieso besser, sich mit ihm unmittelbar genau abzustimmen.

Re: Taschenpfändung

Verfasst: 21.07.2010, 12:13
von silvester
Wenn der zuständige GV bekannt ist, kann man sich immer direkt an ihn wenden.

Re: Taschenpfändung

Verfasst: 22.07.2010, 09:50
von Nordlicht
Vielen Dank, hat mir sehr geholfen