Taschenpfändung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nordlicht
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#1

21.07.2010, 11:49

Hallo ihr alle!
Hab da mal ne Frage. Die Pfändung muss schnell gehen, da der Schuldner ein Fest veranstaltet in den nächsten Tagen. Kann ich den Antrag auf Taschenpfändung direkt gegenüber dem GV machen oder muss ich erst über das Gericht/Verteilerstelle gehen. Der zuständige GV ist mir bekannt.

Danke für schnelle Beantwortung!
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lucy1510
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#2

21.07.2010, 11:53

Du kannst natürlich den zuständigen GV anrufen. Ist in einer solchen Sache sowieso besser, sich mit ihm unmittelbar genau abzustimmen.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
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silvester
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#3

21.07.2010, 12:13

Wenn der zuständige GV bekannt ist, kann man sich immer direkt an ihn wenden.
Nordlicht
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#4

22.07.2010, 09:50

Vielen Dank, hat mir sehr geholfen
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