Hey...
blöde Frage, aber ich weis die Antwort nicht.
Wenn der Mdt. einen PfÜb stellt, diesen dann zurücknimmt und später, allerdings außergerichtlich, diese Forderung wieder einfordert, rechnen sich dann die Zinsen weiter, als wenn nix gewesen wäre? Schon oder?
weitere Zinsen?
- ellimorelli
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Die Zinsen haben ja mit dem PfÜb nix zu tun, die sind ja im Titel zugrunde gelegt und laufen seit Zinsdatum im Titel, egal was gemacht wird, es sei denn ihr hättet dem Schuldner eine Stundung bewilligt
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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