Schuldner angeblich "In's Ausland verzogen"

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Pelznase
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#1

19.07.2010, 15:33

Ich dreh mich hier mal wieder um mich selbst:

Der Schuldner hat unser Aufforderungsschreiben erhalten (zumindest war dies nicht rückläufig). Da keine Reaktion erfolgte, haben wir MB beantragt. Hierauf erhielten wir eine Nichtzustellungsnachricht mit dem Nichtzustellungsgrund: "Adressat unter angegebener Anschrift nicht zu ermitteln. Adressat verzogen nach: In's Ausland" Also haben wir eine EMA gemacht, um zu gucken, wo der abgeblieben ist, woraufhin wir die Mitteilung bekommen haben "gemeldet wie angegeben". Nach einiger Recherche haben wir herausbekommen, dass das Grundstück des Schuldners zum Verkauf steht und haben mal beim Makler nachgefragt, ob dieser wisse, wo der Eigentümer (Name wurde abgeglichen: Eigentümer = Schuldner) hinverzogen ist. Der meinte jedoch, dieser wohne dort noch, sei allerdings viel unterwegs. Dessen Frau wohne dort jedoch durchgehend. Jetzt frage ich mich natürlich, warum kommt dann die Post nicht an??? Ein Neuzustellungsversuch ergab wieder nur, dass der Schuldner "in's Ausland verzogen" sei.

Hat jemand eine Idee, wie man da ran kommt? Hätte ich jetzt schon einen Titel gegen den Halunken, würde ich ja einfach mal den Gerichtsvollzieher persönlich hinschicken. Aber weil mein Chef grad im Urlaub ist, mag ich jetzt auch nicht sinnlos Kosten produzieren, für Sachen, die nicht funktionieren.

Ich hoffe, das war jetzt nicht zu wirr und jemand hat 'nen Geistesblitz, der mir weiterhilft :P
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Trynnchylld
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#2

19.07.2010, 15:38

Wenn Du die EMA hast, schick die dem Gericht als Nachweis mit. Ich hatte vor kurzem auch so einen Fall, glücklicherweise ging es um die Zustellung des VB. Das Gericht nutzt auch nur die Deutsche Post zur Zustellung ihrer Briefe. Wenn da was mit dem Briefkasten etc, net stimmt, kriegt die Post es nicht auf die Reihe, Briefe zuzustellen und schickt es an den Absender zurück. Vielleicht will sich Euer Schuldner ja der ZV entziehen und hat bei der Post daher einen Nachsendeauftrag ins Ausland oder so angegeben. Würde sagen, die EMA hat mehr Gewicht.
Lieber Gruß, Trynn

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Ernie

#3

19.07.2010, 15:39

Einige Gerichte bedienen sich privater Zustelldienste. Wenn z. B. kein Briefkasten- bzw. Namenschild vorhanden ist, wird sogleich "unbekannt verzogen" unterstellt.

Du kannst aber das Mahngericht bitten, den Mahnbescheid unter Zuhilfenahme der Gerichtsdiener (wenn´s im gleichen Ort ist) bzw. eines Gerichtsvollziehers zustellen zu lassen. Als Begründung führst Du aus, dass der Schuldner nach Auskunft des mit dem Verkauf des Objekt betrauten Maklers dort wohnhaft ist.
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#4

19.07.2010, 15:40

Oder, fällt mir noch ein: Schick doch einen normalen Aufforderungsbrief nochmals per Einschreiben Rückschein oder sogar direkt durch den GVZ. Dann hast Du einen Nachweis, dass Post wohl doch zugestellt werden kann und kannst das dem Gericht vorlegen. Besser wäre halt, leider aber auch teurer, die Zustellung durch GVZ wegen der Zustellungsurkunde. Wenn das klappt, würde ich ggf. bei Gericht versuchen den Antrag zu stellen, dass auch der MB per GVZ zugestellt wird.
Lieber Gruß, Trynn

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#5

19.07.2010, 16:08

Super, danke, probier ich gleich mal aus. Hab auch nochmal so eine normale Anschriftenprüfung losgeschickt, manchmal hat man ja Glück und die Urlaubsvertretung vom Postboten guckt ein bisschen genauer, oder den "Stammbote" ist aus dem Urlaub zurück, und kennt die Leute und weiß, dass die da wohnen^^

Das mit dem GVZ probier ich dann aus, wenn der Chef wieder da ist und das kostenmäßig absegnet, sonst krieg ich nachher noch einen auf den Deckel. Aber gegen ein Einschreiben/Rückschein kann er nix sagen und dem Gericht die EMA schicken kann ich ja auch schonmal.

Danke euch beiden^^
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