Vollstreckung gegen GmbH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Nikita8715
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#1

19.07.2010, 14:31

Hallo,
nach langer Zeit habe ich mal wieder eine Frage^^
Ich muss gegen eine GmbH vollstrecken.
Diese GmbH ist aber lt. GVZ nicht mehr an Ort und Stelle (Büroräume) stehen wohl leer.

Nun meine Frage kann ich jetzt einfach die Vollstreckung gegen den GF einleiten.
Im VB heißt es Fa. sowieso gesetzlich vertreten durch GF sowieso...
Laut GWR ist die GmbH noch gemeldet?

Danke für eure Hilfe :thx :thx :thx :thx
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Trynnchylld
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#2

19.07.2010, 15:22

Beim GF selbst (also bei ihm privat) kannst Du nicht vollstrecken. Er vertritt die GmbH ja nur als gesetzlicher Vertreter. Die eidesstattliche Versicherung jedoch müsste der GF für die GmbH abgeben. Wie wärs damit? Vielleicht sind ja noch Vermögenswerte der GmbH vorhanden (Konten, Grundstücke etc.).

Wenn Du weißt, dass der GF Eigentum der GmbH bei sich zu Hause hat, kann das auch gepfändet werden (z.B. Firmen PC oder so). An ihn privat kommst Du allerdings nicht ran.
Lieber Gruß, Trynn

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Nikita8715
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#3

19.07.2010, 16:00

Ja aber wo stelle ich den so einen Antrag wenn der GVZs mir mitteilt, dass die Fa. nicht mehr vor ort und stelle ist aber sämtliche Auskünfte mitteilen, dass diese noch exestieren soll???
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Trynnchylld
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#4

19.07.2010, 16:02

Ich würde den GVZ darauf hinweisen und sagen, dass alle Auskünfte HR, EMA etc. auf die Adresse hinweisen. Er soll dort persönlich vorbeigehen und die Sachlage überprüfen. Hast Du die Anschrift von dem GF privat? Da kannst Du den GVZ dann für die Abnahme der EV hinschicken.
Lieber Gruß, Trynn

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Nikita8715
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#5

19.07.2010, 16:36

Okay werde mal versuchen diese herauszufinden!!Dann schicke ich den GVZ nochmal los

:thx :thx :thx :thx :thx
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