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Wann Stundungsgesuch im Rahmen der InsO stellen?

Verfasst: 16.07.2010, 09:19
von Melanie
Hallo,
habe folgendes Problem:
Ich soll für Mdt. einen Insolvenzantrag stellen. Wie ist es jetzt mit dem Stundungsgesuch für die Gerichtskosten. Stelle ich dieses Gesuch erst nach Einreichung des Antrages?

Re: Wann Stundungsgesuch im Rahmen der InsO stellen?

Verfasst: 16.07.2010, 09:39
von BabyBen
am Besten alle Anträge (Restschuldbefreiung/Stundung) zusammen mit dem Insolvenzantrag

Re: Wann Stundungsgesuch im Rahmen der InsO stellen?

Verfasst: 20.07.2010, 13:29
von Trynnchylld
Schließe mich BabyBen an. Stundungsantrag sollte gleich beim Eröffnungsantrag dabei sein, damit das Gericht gleich vorab entscheiden kann. Die weiteren Stundungsanträge im Verfahren werden dann durch das Gericht angefordert (wird erst gegen Mitte/Ende des Verfahrens erneut der Fall sein).