Pfändung 667 BGB...und nun?

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ratlos1987
Foren-Praktikant(in)
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Registriert: 16.10.2009, 15:10

#1

12.07.2010, 12:18

Grüßle,

mein Schuldner gibt in e.V. an, kein eigenes Konto zu besitzen. Geld geht auf Konto der Tochter (er ist in einer Maßnahme der ARGE und kassiert mtl. 809,00 €).

Ich also Pfüb gegen Tochter als DS. Schuldner legt Erinnerung nach 766 ZPO ein, hilfsweise 765 a ZPO. Vollstreckung einstweilen (ohne Sicherheitsleistung) eingestellt.

Die Rpfl. sagt, dass mein Anspruch aus 662 BGB resultiert, den sie zwischen Sch. und DS nicht erkennen kann. Sie bestreitet, dass der Anspruch überhaupt pfändbar ist.

Der Sch. hätte ggü. seiner Ehefrau eine Unterhaltspflicht, diese verdient aber 1.100,00 € mtl!

Und sie meint, das Gehalt des Sch. wäre unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Ich meine aber mal gehört zu haben, dass diese Grenzen bei einer solchen Pfändung nicht gelten :shock: Habt Ihr da was für mich?

Alles in allem, würde eine Pfändung eine besondere Härte für den Sch. bedeuten.

Was meint Ihr, ich würde dagegen halten und sagen,Pfändung aufrecht erhalten, da der Anspruch sehr wohl pfänbar ist und ein Auftrag nach 662 BGB zw. Sch. und DS doch besteht, oder nicht? Und unzumutbare Härte seh ich da nicht.

Helft mir bitte! Das ist so ein Fall, den ich UNBEDINGT durchziehen und zugunsten der Mandanten gewinnen möchte.

Im übrigen: Sollte die Pfändung durchgehen, wie verfahre ich dann weiter`, um das KOnto bei der Bank letztendlich zu pfänden? :thx
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