Vollstreckung aus Vergleich gegen den Arbeitgeber

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Karline
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#1

07.07.2010, 13:11

Hallo Leute,

ich habe eine Frage, bitte nicht lachen.. aber ZV ist eben nicht so mein Ding ;)

Also wir haben vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich geschlossen, in dem steht, dass der Beklagte in dem Fall der ArbeitGEBER in monatlichen Raten das restliche Gehalt an den ArbeitNEHMER in dem Fall der Kläger -vertreten durch uns-, zahlen muss.

Wie vollstreck ich denn bei sowas?
Ich glaub ich steh total auf´m Schlauch.

Also vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs habe ich und von Anwalt zu Anwalt ist es auch zugestellt worden.

Und was tu ich jetzt?

Schon mal vielen Dank im vorraus.
[i][color=#8000BF]Bald werden die Lehrer sogar auf DVD umschwenken müssen, weil
nachwachsende Schülergenerationen ihnen den Umgang mit dem
Videorecorder nicht mehr erklären können.
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Yvi_882
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#2

07.07.2010, 13:14

Hallo,

wenn der Arbeitgeber tatsächlich nicht zahlt, dann einen ganz normalen Zwangsvollstreckungsauftrag machen. In dem Vergleich müsste doch eine Zahlungsfrist stehen und wenn diese nicht eingehalten wird, dass dann der komplette Betrag zur Zahlung aussteht.

LG
Zuletzt geändert von Yvi_882 am 07.07.2010, 13:16, insgesamt 1-mal geändert.
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romex
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#3

07.07.2010, 13:14

Wenn du eine Bankverbindung hast, dann lässt Du ihm einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zukommen!

Ist ZV nicht so Dein Ding oder hast Du das noch nie gemacht?
Liebe Grüße,
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misspinky1984
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#4

07.07.2010, 13:25

Sofern Euch eine Bankverbindung bekannt ist, würde ich auch einen PfÜb fertigen; das zieht am Besten!
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Karline
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#5

07.07.2010, 13:46

nein, leider mach ich sonst keine ZV :roll:

ja, ich habe mehrere Zahlungstermine. 2 davon sind nicht gezahlt worden, 2 stehen noch offen.
jedoch stehen bei den Zahlungen jeweils ein Netto und ein Bruttobetrag der gezahlt werden soll. Wie trage ich das dann in das Forderungskonto ein?
muss ich die beiden Zahlungen die in Verzug sind jeweils als Hauptforderung ins Forderungskonto buchen?
[i][color=#8000BF]Bald werden die Lehrer sogar auf DVD umschwenken müssen, weil
nachwachsende Schülergenerationen ihnen den Umgang mit dem
Videorecorder nicht mehr erklären können.
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