Kostenschuldner für Gerichtsvollzieherkosten

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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insi-maus
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#1

07.07.2010, 10:10

Hallo zusammen!

Vielleicht kann mir jemand von euch helfen, um mal ein grundsätzliches Problem in unserer Kanzlei aus dem Weg zu räumen. Nach Vorlage der entsprechenden Titel veranlassen wir für die Mandantschaft auf Anweisung einen entsprechenden Vollstreckungsauftrag. Leider gibt es immer wieder Theater wegen der entstehenden Gerichtsvollzieherkosten, da wir den Mandanten die Kostenrechnung der Gerichtsvollzieher mit der Bitte um direkten Ausgleich zuleiten. Aufgrund der üblichen miesen Zahlungsmoral werden die meisten GVZ-Rechnungen aber nicht von den Mandanten gezahlt.

Nun meine Frage: Sind wir grundsätzlich verpflichtet für die Gerichtsvollzieherkosten in Vorlage zu treten? Kostenschuldner ist ja eigentlich der Mandant oder sehe ich das fasch, steht ja zumindest auch auf den Gerichtsvollzieherrechnungen drauf.

Vielen Dank im Voraus und allen einen sonnigen Mittwoch!
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romex
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#2

07.07.2010, 10:22

Kostenschuldner ist der Mandant! Steht aber doch bei dem GVZ-Rechnungen drunter... (meine ich).

Das ist doch mit GK genau so... Ohne, dass der Mandant mir nicht die GK überweist, reiche ich gar keine Klage ein! (Wir schicken immer einen Scheck mit! Und natürlich gibt es Ausnahmen...)

Und das ist die gleichen Leier wie: "Aber der Gegner muss doch die Kosten des Verfahrens tragen, warum schicken Sie mir denn eine Rechnung?"
Liebe Grüße,
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misspinky1984
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#3

07.07.2010, 10:34

Ich kann romex nur zustimmen: Kostenschuldner ist der Mdt. - das steht auch auf den GVZ-Abrechnungen drauf.

Ja, unsere lieben Mdt. können es meistens nicht verstehen, wieso der RA nicht einfach alles selbst erst einmal verauslagt :wink: Böse diese RAe :lol: Wir verauslagen jedoch sämtliche Kosten und rechnen diese sodann gegenüber dem Mdt. ab (dazu muss man aber bemerken, dass wir ein großes Unternehmen vertreten, die dies aufgrund buchungstechnischer Vorgänge wünscht = der Mdt. ist halt König).
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
H.Stummeyer
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#4

07.07.2010, 15:42

Kostenschuldner ist der Mandant. Da aber der Rechtsanwalt der Auftraggeber des Gerichtsvollziehers ist, wird dieser auch die Mahnung bekommen und im Zweifelsfall nicht darauf warten können, dass der Mandant evtl. irgendwann bezahlt, weil die Rechung vom RA an ihn weitergeleitet wurde.
Sollte das nämlich öfter vorkommen, wird der GV nicht umhinkommen, den die Erledigung des Auftrages von der Zahlung einens ausreichenden Kostenvorschusses abhängig machen.
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#5

07.07.2010, 15:46

Wir machen es deshalb bei den meisten Mandanten so, dass wir ihnen vor einer ZV noch mal eine Vorschusskostenrechnung dafür schicken und erst dann die ZV einleiten, wenn die bezahlt ist (es sei denn wir kennen den Mandanten schon und wissen, dass er zuverlässig zahlt, dann reichen wir auch einfach die Kostenrechnung des GV weiter).
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frischen79
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#6

30.07.2013, 10:40

Ich hole mal diesen alten Fred hoch um eine Frage anzuhängen:

Was macht der GV, wenn der Mdt. die GV-Kosten nicht zahlt? Wie setzt er seine eigenen Forderungen durch?

LG
frischen79
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#7

30.07.2013, 11:47

frischen79 hat geschrieben:Ich hole mal diesen alten Fred hoch um eine Frage anzuhängen:

Was macht der GV, wenn der Mdt. die GV-Kosten nicht zahlt? Wie setzt er seine eigenen Forderungen durch?

LG
frischen79
Er lässt die Kosten durch die in Nds. Oberfinanzdirektion zwangsweise beitreiben.
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