Urteil - Eintragung einer Dienstbarkeit - wie vollstrecken?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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worldi
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#1

06.07.2010, 23:36

ich habe folgendes problem, wo ich eure hilfe brauche:

Urteil mit folgendem Tenor:
Die beklagte wird verurteilt, zugunsten des jeweiligen eigentümers des grundstücks ... eingetragen im grundbuch ... an rangbreiter stelle der abteilung II des grundbuches ... die eintragung einer dienstbarkeit folgenden inhalts zu bewilligen:

der jeweilige eigentümer des grundstücks ... ist berechtigt, die im Lageplan (anlage ...zur klage) mit ... gekennzeichneten fläche zum gehen und fahren zu seinem grundstück zu nutzen und durch dritte nutzen zu lassen

Wie führe ich hier die zv durch??
Jupp03/11

#2

07.07.2010, 09:43

Ist das Urteil rechtskräftig?
worldi
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#3

08.07.2010, 08:31

ja ist es
Geiselmann
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#4

09.07.2010, 19:43

Hallo,

die Vollstreckung richtet sich nach § 894 ZPO.

Grüße

S. Geiselmann
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