Außergerichtliche Schuldenbereinigung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Anisse
Foren-Praktikant(in)
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Registriert: 05.07.2010, 12:14

#1

05.07.2010, 12:19

Hallo zusammen, brauche dringend kurzfristig Hilfe
Wie muss ich genau eine titulierte Mietzinsforderung nebst Zinsen in einer Forderungsaufstellung für einen Schuldenbereinigungsplan im Rahmen der Verbraucherinsolvenz darstellen.
1. Wir haben eine Gesamtmietzinsforderung mit einem Betrag x.xxx,00 € nebst 5 % Zinsen… auf jeweils xxx,00 € seit dem 04.03.09, 04.04.09, 04.05.09 etc.
2. Vorgerichtliche Anwaltsgebühren mit xxx,00 € nebst 5% Zinsen … seit dem..
3. Darüber hinaus ist das Kostenfestsetzungsverfahren noch nicht gelaufen. Schuldner hat jedoch Kosten des Verfahrens vollständig zu zahlen.
Sind die Kosten zu Ziff. 3 dann gemäß KFA in die Forderungsaufstellung aufzunehmen - wohl ohne Zinsanspruch
Berechne ich praktisch für jeden einzelnen Monat des titulierten Mietzinses die aufgelaufenen Zinsen bis zum Stichtag?
Danke Euch für eine Antwort im Voraus, Anisse
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Trynnchylld
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#2

22.07.2010, 17:17

Hi Anisse,

du gibt die Forderung so an, wie Du sie dem Schuldner gegenüber mitteilen würdest, wenn du ihn zur Zahlung aufforderst. Wenn er die Kosten für das Verfahren jedoch vollständig bezahlt hat, ist der KFB ja hinfällig. Den kannst du dann nicht mehr angeben.

Ansonsten rechnen sich die Zinsen für jeden einzelnen Monat ab dem jeweiligen Verzugsdatum bis zum Stichtag. Generell werden in SBP´s die Forderungen getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten angegeben. Hauptforderungen = rückständige Mieten, Zinsen, Kosten = vorgerichtliche Anwaltsgebühren etc.
Lieber Gruß, Trynn

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Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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