Guten Morgen!
Wir haben drei Vollstreckungsbescheide gegen eine Schuldnerin. In einer anderen Akte mussten wir bereits feststellen, dass die Schuldnerin unpfändbar ist. Den VB lassen wir aber nie vom Gericht zustellen, sondern selbst direkt mit dem ZV-Auftrag. Nun muss ich ja die VB`s wenigstens noch zustellen lassen, um dann in drei Jahren die Akte wieder aus dem Keller zu kramen und erneut die ZV einzuleiten.
Nun meine Frage:
Reicht ein Zustellungsauftrag? Ist das günstiger als wenn ich drei einzelne Zustellungsaufträge mache? Chef möchte natürlich Geld sparen
3 VB´s gegen die selbe Schuldnerin - Eine Zustellung?
Chef möchte natürlich Geld sparen
Kostet es mehr, wenn man's vom gleich Gericht zustellen lässt??? Wäre mir neu! Warum stellt Ihr Eure Titel selbst zu?
Ich denke, dass es günstiger ist, wenn man sie alle drei mit einem Zustellschreiben verschickt.
Liebe Grüße,
romex
romex
- Supersekretärin
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 304
- Registriert: 28.11.2007, 14:23
Also ich würd sagen, ja, kannste alles in einen Antrag packen. Haben wir auch scho gemacht, auch scho ma z. B. Urteil und KFB zusammen, hat funktioniert!
- Supersekretärin
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 304
- Registriert: 28.11.2007, 14:23
Naja, ich denke ma, sie schickt es direkt an GV zur Zustellung, dann fällt die Gerichtsgebühr weg.Kostet es mehr, wenn man's vom gleich Gericht zustellen lässt??? Wäre mir neu! Warum stellt Ihr Eure Titel selbst zu?
Und wenn ihr alles in einem Antrag macht, kommt auf den GW an, aber denke ma, dann isses bestimmt günstiger..
Ein Auftragsschreiben an den GV auf Zustellung der 3 VB. Für den Gerichtsvollzieher ist es damit ein Auftrag mit 3 Zustellungen. Stellt er persönlich zu fällt nur ein Wegegeld an und die allgemeinen Auslagenpauschale aus der Gebührensumme.