3 VB´s gegen die selbe Schuldnerin - Eine Zustellung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Floila
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#1

02.07.2010, 09:35

Guten Morgen!

Wir haben drei Vollstreckungsbescheide gegen eine Schuldnerin. In einer anderen Akte mussten wir bereits feststellen, dass die Schuldnerin unpfändbar ist. Den VB lassen wir aber nie vom Gericht zustellen, sondern selbst direkt mit dem ZV-Auftrag. Nun muss ich ja die VB`s wenigstens noch zustellen lassen, um dann in drei Jahren die Akte wieder aus dem Keller zu kramen und erneut die ZV einzuleiten.

Nun meine Frage:

Reicht ein Zustellungsauftrag? Ist das günstiger als wenn ich drei einzelne Zustellungsaufträge mache? Chef möchte natürlich Geld sparen ;)
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romex
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#2

02.07.2010, 09:45

Chef möchte natürlich Geld sparen ;)


Kostet es mehr, wenn man's vom gleich Gericht zustellen lässt??? Wäre mir neu! Warum stellt Ihr Eure Titel selbst zu?

Ich denke, dass es günstiger ist, wenn man sie alle drei mit einem Zustellschreiben verschickt.
Liebe Grüße,
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#3

02.07.2010, 09:46

Also ich würd sagen, ja, kannste alles in einen Antrag packen. Haben wir auch scho gemacht, auch scho ma z. B. Urteil und KFB zusammen, hat funktioniert!
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#4

02.07.2010, 09:50

Kostet es mehr, wenn man's vom gleich Gericht zustellen lässt??? Wäre mir neu! Warum stellt Ihr Eure Titel selbst zu?
Naja, ich denke ma, sie schickt es direkt an GV zur Zustellung, dann fällt die Gerichtsgebühr weg.

Und wenn ihr alles in einem Antrag macht, kommt auf den GW an, aber denke ma, dann isses bestimmt günstiger..
silvester
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#5

05.07.2010, 07:07

Ein Auftragsschreiben an den GV auf Zustellung der 3 VB. Für den Gerichtsvollzieher ist es damit ein Auftrag mit 3 Zustellungen. Stellt er persönlich zu fällt nur ein Wegegeld an und die allgemeinen Auslagenpauschale aus der Gebührensumme.
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