Hallo zusammen
ich soll eine Zwangshypo eintragen lassen und einen Pfüb in ein Bankkonto eintragen lassen. Kann ich das auch in einen Pfüb aufnehmen und nur den Zwangshypo-Baustein einfügen? Oder muss ich beides gesondert beantragen?
Weil das Grundbuchamt ist ja auch eine art Drittschuldner.. oder sehe ich das falsch?
Zwangshypothek und Pfändung in Bankkonto
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 46
- Registriert: 16.06.2009, 14:34
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: ReNoStar
- Wohnort: Sandhausen
- Kontaktdaten:
~*Dieser Weg wird kein leichter sein, dieser Weg wird steinig und schwer....nicht mit vielen wirst du dir einig sein! Doch dieses Leben bietet so viel mehr?!*~ - Xavier Naidoo -
Die Zwangshypothek wird aber nicht im Rahmen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geltend gemacht = 2 Anträge!
1 x Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Bankkonto)
1 x Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
1 x Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Bankkonto)
1 x Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek