Zwangshypothek und Pfändung in Bankkonto

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Rebbie
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#1

01.07.2010, 09:36

Hallo zusammen

ich soll eine Zwangshypo eintragen lassen und einen Pfüb in ein Bankkonto eintragen lassen. Kann ich das auch in einen Pfüb aufnehmen und nur den Zwangshypo-Baustein einfügen? Oder muss ich beides gesondert beantragen?

Weil das Grundbuchamt ist ja auch eine art Drittschuldner.. oder sehe ich das falsch?
~*Dieser Weg wird kein leichter sein, dieser Weg wird steinig und schwer....nicht mit vielen wirst du dir einig sein! Doch dieses Leben bietet so viel mehr?!*~ - Xavier Naidoo -
Ernie

#2

01.07.2010, 10:29

Die Zwangshypothek wird aber nicht im Rahmen eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses geltend gemacht = 2 Anträge!

1 x Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (Bankkonto)
1 x Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
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