Hallo zusammen,
wir haben mal wieder einen spannenden Fall.
Wir vertreten den Schuldner. Es erging VB, wir haben Einspruch eingelegt + Einstellung der ZV gegen Sicherheitsleistung beantragt. Der Gläubiger vollstreckt mit PfÜB; uns wurde die Einstellung gegen Sicherheitsleistung mit Beschluss vom Prozessgericht gewährt. Wir leisten jetzt Sicherheit mit Bankbürgschaft und müssen jetzt beim Vollstreckungsgericht einen Antrag nach § 775 ZPO stellen.
Hat das schon mal jemand gemacht? Meine Bücher geben leider nix her; keinen Musterantrag oder ähnliches. Wäre toll, wenn jemand Erfahrung hat
Danke,
Sandy
Antrag nach § 775 ZPO
- Kirschblüte
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Also einen Antrag nach § 775 ZPO gibt es m.E. nicht - § 775 ZPO könnte höchsten als "Begründung" herangezogen werden. Hier ist Erinnerung § 766 ZPO oder sof. Beschwerde § 793 ZPO einzulegen - je nachdem in welchem Verfahrensstand die Sache ist.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Kirschblüte
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Hallo Curry,
Erinnerung kann ich nur einlegen, wenn nach dem Beschluss eine ZV-Maßnahme eingeleitet wird.
Ich muss beim Vollstreckungsgericht beantragten, dass die ZV eingestellt wird. Dazu muss es wohl einmal ein Beschluss vom Prozessgericht geben (hab ich), und einmal einen Beschluss vom Vollsreckungsgericht (hab ich nicht).
Und ich muss irgendwie die Bringung der Sicherheit mit öffentlicher Urkunde nachweisen.
Ich bin verwirrt.
Erinnerung kann ich nur einlegen, wenn nach dem Beschluss eine ZV-Maßnahme eingeleitet wird.
Ich muss beim Vollstreckungsgericht beantragten, dass die ZV eingestellt wird. Dazu muss es wohl einmal ein Beschluss vom Prozessgericht geben (hab ich), und einmal einen Beschluss vom Vollsreckungsgericht (hab ich nicht).
Und ich muss irgendwie die Bringung der Sicherheit mit öffentlicher Urkunde nachweisen.
Ich bin verwirrt.