Ganz dumme Frage...Schuldner verzogen
Verfasst: 28.06.2010, 12:22
Hallo,
ich glaube, meine Frage ist ziemlich dämlich, aber ich weiß es schlicht und ergreifend nicht.
Der GV hat mir die ZV-Unterlagen zurückgeschickt mit dem Vermerk, dass die Schuldnerin unbekannt verzogen sei. Erste Amtshandlung war natürlich eine EMA-Anfrage. Neue Adresse liegt nun vor.
Muss ich einen komplett neuen Auftrag machen oder reicht es, wenn ich dem GV die Unterlagen mit der neuen Anschrift zurückschicke mit der Aufforderung, die ZV weiter zu betreiben (für den Fall, dass er noch weiter zuständig ist)?
Vielen Dank für Eure Antworten.
LG
ich glaube, meine Frage ist ziemlich dämlich, aber ich weiß es schlicht und ergreifend nicht.
Der GV hat mir die ZV-Unterlagen zurückgeschickt mit dem Vermerk, dass die Schuldnerin unbekannt verzogen sei. Erste Amtshandlung war natürlich eine EMA-Anfrage. Neue Adresse liegt nun vor.
Muss ich einen komplett neuen Auftrag machen oder reicht es, wenn ich dem GV die Unterlagen mit der neuen Anschrift zurückschicke mit der Aufforderung, die ZV weiter zu betreiben (für den Fall, dass er noch weiter zuständig ist)?
Vielen Dank für Eure Antworten.
LG