Seite 1 von 2

Mehrere Angelegenheiten ZV & PfÜB

Verfasst: 28.06.2010, 10:47
von domel 3008
Hallo Ihr Lieben,
hab mal wieder ne kurze Frage zur Zwangsvollstreckung.

Folgender Sachverhalt:

Wir sind Kläger. In der ersten Instanz erging Urteil, KFB haben wir auch erhalten. Gegner zahlte nicht. Habe Pfändungsbeschluß gem. § 720a ZPO beantragt.
Gegner legte Berufung ein. Es erging VU, haben nun Rechtskraftvermerk auf erstinstanzlichem Urteil. Wollte nun Überweisungsbeschluß beantragen.

Meine Fragen hierzu:
1. Es bleibt doch dennoch eine Angelegenheit auch wenn der ZV-Auftrag über zwei Instanzen weg gemacht wird, oder?
Also ich meine, in der ersten Instanz wurde Pfändungsbeschluß beantragt. Und nach der zweiten beantragen wir hinsichtlich der endgültigen Rechtskraft des erstinstanzlichen Urteils Überweisungsbeschluß.

2. Sollte ich lieber noch auf den KFB der 2. Instanz warten, um den darin festgesetzten Betrag auch gleich mit pfänden lassen zu können? Aber ich denke, es wird nicht gehen, denn immerhin hab ich den KFB ja nicht im Pfändungsbeschluß, oder? Muss ich dann nur für den 2. KFB noch nen eigenen PfÜB beantragen?

Danke schon mal für eure Hilfe...

Re: Mehrere Angelegenheiten ZV & PfÜB

Verfasst: 28.06.2010, 11:16
von Delta_T
Jeder Titel den Du vollstreckst ist eine eigene Angelegenheit. ZV ist ja ne neue Sache....daher für jeden Titel ne neue Sache!!! :)

(Der GV will auch für jeden Titel den er zustellt gesondert Geld!!!)

Re: Mehrere Angelegenheiten ZV & PfÜB

Verfasst: 28.06.2010, 11:20
von Smilie
Aber wenn Du aus mehreren Titeln gleichzeitig vollstreckst, dann ist das nur 1 Sache, für die es auch nur einmal Gebühren gibt (natürlich aus der Summe der Titel + Nebenforderungen).

Re: Mehrere Angelegenheiten ZV & PfÜB

Verfasst: 28.06.2010, 11:24
von Delta_T
Aber da der zweite ja noch gar nicht vorliegt, kann ja schon mal ein ZV-Auftrag gemacht werden :wink:

Re: Mehrere Angelegenheiten ZV & PfÜB

Verfasst: 28.06.2010, 11:25
von domel 3008
ja...das leuchtet mir ein, hab ja das erstinstanzliche Urteil und den daraus resultierenden KFB in einem Pfändungsbeschluß vollstreckt. Jetzt brauche ich noch den Überweisungsbeschluß und der wurde dann schon mit der Gebühr für den Pfändungsbeschluß abgegolten. :-)

Aber mit dem KFB aus der zweiten Instanz steh ich nen bissl doof da, oder? Für den muß ich jetzt einen eigenen PfÜB beantragen. Denn den kann ich schlecht mit in den Überweisungsbeschluß mit reinnehmen, oder was würdet ihr machen?

Re: Mehrere Angelegenheiten ZV & PfÜB

Verfasst: 28.06.2010, 11:34
von Delta_T
Neu machen!!! :wink:

Re: Mehrere Angelegenheiten ZV & PfÜB

Verfasst: 28.06.2010, 11:40
von Smilie
Für den musst Du auf jeden Fall einen neuen PfÜB machen oder ggf. eine andere ZV-Maßnahme ergreifen.

Re: Mehrere Angelegenheiten ZV & PfÜB

Verfasst: 28.06.2010, 11:45
von domel 3008
ach verdammt :D
naja, das wird wahrscheinlich eh nicht so schnell gehen, da die beim Gerich der ersten Instanz noch gar nicht die Akte vom Berufungsgericht haben.

Und da ich weiß, daß auf dem Konto nicht viel Geld ist versuche ich eine andere Möglichkeit zu finden, um an Geld zu kommen. Was haltet ihr davon, wenn ich den GV in die Firma des Schuldners schicke und er soll sehen, ob er dort etwas pfändbares findet. Denn immerhin haben mittlerweile eine Gesamtforderung von ca. 120.000,00 Euro und die will unser Mandant natürlich haben :) ....verständlicherweise

Re: Mehrere Angelegenheiten ZV & PfÜB

Verfasst: 28.06.2010, 11:46
von Carmenzita
Aber mit dem KFB aus der zweiten Instanz steh ich nen bissl doof da, oder? Für den muß ich jetzt einen eigenen PfÜB beantragen. Denn den kann ich schlecht mit in den Überweisungsbeschluß mit reinnehmen, oder was würdet ihr machen?
mh na ja doof da stehen tut ihr nicht....es gibt ja dafür noch mal GEBÜHREN :lol: :lol: nur der Mdt findets viell. net so klasse....

Re: Mehrere Angelegenheiten ZV & PfÜB

Verfasst: 28.06.2010, 13:07
von domel 3008
domel 3008 hat geschrieben:Und da ich weiß, daß auf dem Konto nicht viel Geld ist versuche ich eine andere Möglichkeit zu finden, um an Geld zu kommen. Was haltet ihr davon, wenn ich den GV in die Firma des Schuldners schicke und er soll sehen, ob er dort etwas pfändbares findet. Denn immerhin haben mittlerweile eine Gesamtforderung von ca. 120.000,00 Euro und die will unser Mandant natürlich haben :) ....verständlicherweise

also, ich hab ein wenig recherchiert und bin der Meinung das ich wahrscheinlich schneller an Geld kommen würde, wenn ich die Gesellschaftsanteile pfände und mir überweisen lasse. Hat das jemand von euch schon einmal gemacht? Ich habe bisher immer nur Sach- oder Kontenpfändungen gemacht. Unser Schuldner ist ne GmbH & Co. KG und unser Titel lautet auf die Beklagte: Muster GmbH & Co. KG, vertreten durch die Muster GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Musterfrau.
Reicht mein Titel so aus und was muß ich beachten, wenn ich diese Form von ZV angehen möchte?