Hallo Liesel,
sehe das genau wie Immi, ein ZV-Auftrag (auch wenn es ein Kombo ist) ist zu simpel
, kann theoretisch der Schuldner selbst beim AG einreichen.
Für den PfÜB gibt es PKH, da laut den meisten Rechtspflegern nur ein Anwalt einem Mandanten ordentliche Auskunft über die Vollstreckungsmögklichkeiten geben kann.
Wenn Dein Schuldner eine Firma ist, bekommt man meist schnell auch die Bankverbindung heraus und vor allem tut die Kontopfändung des Geschäftskontos der Firma immer doppelt weh. Meist erzielt man dann ganz schnell eine Ratenzahlungsvereinbarung zustande.
Also PKH-Antrag kurz begründen und an das Gericht des Schuldners und dann kann es losgehen. :twisted:
Liebe Grüße
n.n.