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Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 10:29
von mel3006
Alsooooo...
Ich habe ein Urteil und einen KfB. Sowohl aus dem Urteil als auch aus dem KfB wurden vorläufige ZV beantragt. Jetzt schreibt mir die RS unseres Mandanten, dass ich drauf achten soll, dass sie nur für drei ZV-Maßnahmen Deckungsschutz gegeben haben.

Frage: Ist das vorläufige ZV - egal wie wieviele ich mache - nicht ein und diesselbe Angelegenheit? Also hab ich hier im Prinzip nicht "nur" zwei Angelegenheiten (einmal ZV aus Urteil und einmal aus KfB)?

Versteht ihr, was ich meine? :?

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 10:32
von Liesel
mel3006 hat geschrieben:Versteht ihr, was ich meine?
Nö!

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 10:36
von mel3006
Also...Ich habe aus dem Urteil schon 2 x ein vorl. ZV gemacht, weil mir auf dem Urteil noch der Rechtskraftvermerk fehlt.
Aus dem KFB habe ich schon einmal ein vorl. ZV gemacht.

Die RS meines Mdt. schreibt jetzt: ACHTUNG: nur drei ZV-Maßnahmen.

Aber kann ich nicht ein vorl. ZV aus dem Urteil machen soooo oft ich will bis ich einen PfüB beantragen kann und es ist immer EINE Angelegenheit?

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 10:45
von Liesel
VZV und PfÜB ist eine ZV-Maßnahme. Du bekommst ja auch nur einmal Gebühren dafür.

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 10:54
von domel 3008
das heißt, die hast schon zwei ZV-Maßnahmen gemacht, wenn du bereits aus dem Urteil ein VZV und aus dem KFB ein VZV gemacht hast.
Die RS weist dich nur vorsorglich darauf hin, das du "nur noch eine ZV-Maßnahme frei" hast...

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 10:58
von Liesel
Wenn die Forderung aus dem Urteil sowie die Forderung aus dem KfB dann in einem PfÜB geltend gemacht werden, könnte man das vielleicht umgehen, daß hier von zwei ZV-Maßnahmen ausgegangen wird. Im E-Fall hat domel allerdings Recht.

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 10:59
von mel3006
Daaaaaas weiß ich ja...Aber die Versicherung ist anscheinend der Meinung, dass 3 vorl. ZVs gleich drei ZV-Maßnahmen snd

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 11:00
von Liesel
Hast du bei der Versicherung schon irgendwas abgerechnet?

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 11:05
von mel3006
Denen hab ich nur die Rechnungen der GVZ zur Verfügung zur Zahlung geschickt.

Re: Mehrere Vorpfändungen

Verfasst: 15.06.2010, 11:09
von Liesel
Also der Verweis der RSV, daß nur drei ZV-Maßnahmen gedeckt sind, erfolgt regelmäßig, wenn man eine DZ für die ZV verlangt. Gehe mal davon aus, daß der RSV schon bekannt ist, daß VZV und der anschließende PfÜB eine Maßnahme ist.