Mehrere Vorpfändungen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Ernie

#21

15.06.2010, 11:25

Die Frage ist natürlich auch, ob die RS pro Titel 3 Maßnahmen bezahlt oder insgesamt lediglich 3 Maßnahmen übernimmt.
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domel 3008
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#22

15.06.2010, 11:30

*zustimm*....das ist nur eine Angelegenheit, egal wie viele VZV du schon bisher gestellt hast...

aber das was ernie sagt, könnte auch noch wichtig sein, oder?
mel3006
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#23

15.06.2010, 11:33

na ich habe zwei Titel.

Wenn ich jetzt das rechtskräftige Urteil habe, dann wird ein PfÜB aus Urteil und KfB gemacht und schon habe ich das auch umgegangen. Habe doch bisher NUR VZV gemacht.
Ernie

#24

15.06.2010, 11:52

Vielleicht sollte unterschieden werden zwischen einer Angelegenheit im Sinne der anwaltlichen Kostenrechts und einer Maßnahme aus dem Gesichtspunkt der RS-Versicherung.
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domel 3008
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#25

15.06.2010, 11:55

ja, ist eben die Frage auf welchen Titel sich das Schreiben (Deckungszusage) der RS bezieht...
mel3006
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#26

15.06.2010, 12:03

Das steht da nicht. Wir haben nur für die Maßnahmen im Rahmen der ZV um Kostendeckung gebeten und da kam dann das Schreiben zurück, aber nur für drei Maßnahmen.
Ernie

#27

15.06.2010, 12:04

Klär das mal telefonisch mit RS ab: 3 Maßnahmen pro Titel ODER 3 Maßnahmen für diesen Versicherungsfall!
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domel 3008
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#28

15.06.2010, 12:06

genau so würde ich das auch machen...nicht das es dann hinterher Schwierigkeiten beim Rechnungsstellen gibt..
mel3006
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#29

15.06.2010, 12:08

:thx
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zmaus2003
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#30

15.06.2010, 14:26

macht es doch nicht so kompliziert, die RSV erteilt Deckungszusage für eine Angelegenheit und nicht pro Titel
und wie gesagt, kann es der RSV egal sein wie oft du vollstreckst, abrechnen kannst du eben nur 3 Maßnahmen, den Rest trägt der Mandant
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