Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV wiederholen?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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eva3003
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#1

11.06.2010, 09:01

Hallo!

Unser Mdt. ist der Schulder. Der Gläubiger hat einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt zur Pfändung des Arbeitseinkommens beim Arbeitgeber unseres Mandanten. Jetzt haben wir für ihn beim Vollstreckungsgericht die einstweilige Einstellung der ZV beantragt. Das Gericht hat einen Beschluss erlassen, mit dem die ZV einstweilen eingestellt wird bis zur endgültigen Entscheidung über den Antrag des Schuldners. Jetzt ruft uns der Mdt. an und sagt, sein Arbeitgeber habe zu ihm gesagt, sie müssten ab nächsten Monat wieder den pfändbaren Betrag zurückhalten oder einbehalten und sie haben mit dem Rechtspfleger beim Vollstreckungsgericht telefoniert, der sagte, es muss immer wieder ein neuer Antrag gestellt werden, bis endgültig entschieden ist. Ich hab leider mit solchen Anträgen nicht so viel zu tun, könnt ihr mir sagen, wie das genau abläuft und warum das so ist? Danke schon vielmals im Voraus!

Eva
eva3003
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#2

12.06.2010, 22:22

Hat sich erledigt!
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wissensdurst
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#3

13.06.2010, 09:37

Wie hat es sich denn erledigt? Würde mich interessieren.
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