Hallo Leute!
Ist mir wirklich peinlich, habe aber gerade abrechnungstechnisch ein Brett vorm Kopf
Wir haben Widerspruch gegen einen Gebührenbescheid erhoben, dann ging die Sache zum Verwaltungsgericht (mit Termin)? Wie rechne ich jetzt ab?
Verwaltungsgerichtsbarkeit
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Verwaltungsangelegenheiten werden so ziemlich genauso abgerechnet wie Zivilsachen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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- Foren-Azubi(ene)
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Heißt genau...ich rechne jetzt den Widerspruch Geschäftsgebühr 2300 VV RVG und dann das gerichtliche Verfahren 3100 VV RVG und 3104 VV RVG und erfolgt dann eine Anrechnung ?
- Curry
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Genau so rechnest du ab. Eine Anrechnung der GG Nr. 2300 VV RVG erfolgt immer.
Seid ihr vor dem Widerspruch schon tätig gewesen?
Gegenstandswert hast du?
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Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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