Berichtigung Urteil (Räumungsantrag)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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romex
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#1

02.06.2010, 13:51

Zweiter Versuch... vielleicht habe ich hier im ZV-Bereich mehr Erfolg....

Folgendes Problem:

Wir haben eine Zahlungs- und Räumungsklage eingereicht und darin bedauerlicherweise im Räumungsantrag die Wohnung falsch bezeichnet. Der Beklagte wohnt im EG rechts, in der Klageschrift hat mein Chef aber beantragt, ihn aus der Wohnung 4. OG links zu räumen... Das fiel mir natürlich erst auf, als ich nun die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils in den Händen hatte und den GVZ mit der Räumung beauftragen wollte.

Wie kann ich diesen Fehler berichtigen lassen? Welchen Antrag muss ich stellen. Bin etwas verwirrt, tendierte aber zu § 319 ZPO. Kann mir hier jemand weiterhelfen? Und weiß jemand, wie lange das dauert?

Danke für Eure Hilfe!
Liebe Grüße,
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katuscha
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#2

02.06.2010, 13:59

Diesen Fall hatte ich noch nie, allerdings denke ich, dass Du nachweisen musst, dass die Beklagte im Erdgeschoss rechts wohnt und nicht im 4. OG links.

Ich würde aber auch zu § 319 ZPO tendieren.
supibaerchi
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#3

02.06.2010, 14:06

romex - s. dein erster fred...

ich versuch mal den dazugehörigen beschluss des ag rauszusuchen - mir fällt nur momentan nicht der mandant ein - musst dich also bis morgen gedulden.
Liebe Grüße
Bärchi
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romex
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#4

02.06.2010, 14:09

Naja... also 1. haben wir den Mietvertrag (Anlage K1) und 2. haben wir den schon mal verklagt... Was meinem Chef in den Sinn gekommen ist, sich ein anderes Klagemuster aufzumachen, weiß kein Mensch. Er versteht das selbst nicht!!! Also nachweisen könnten wir das schon - denke ich.
Liebe Grüße,
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supibaerchi
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#5

02.06.2010, 14:15

und im mietvertrag steht die richtige bezeichnung - lage?? dann müsstet ihr das eigentlich berichtigt kriegen. bei uns stand zur lage im mv leider nichts, wir hatten nur die angabe der hv, und die hatten sich dann leider geirrt :roll:
Liebe Grüße
Bärchi
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katuscha
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#6

02.06.2010, 14:18

Sehe ich auch wie supibaerchi, wenn es im Mietvertrag drinsteht, dann Berichtigungsantrag schnell raus und alle paar Tage bei Gericht anrufen.
Jupp03/11

#7

02.06.2010, 14:53

Wenn ich einen Klageantrag falsch stelle, wie soll dann eine Berichtigung nach § 319 ZPO gelingen? Auf die Anlage, also MV, kommt es gar nicht an.
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Liesel
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#8

02.06.2010, 15:01

Sehe ich wie Jupp03. Wird wohl ein neues Verfahren nicht zu umgehen sein.
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#9

02.06.2010, 15:05

Und versuchen würde ich das trotzdem mit der Berichtigung, ich habe das hier schon mal durchbekommen. Einfach "blöd" schreiben, MV (relevante Seite) dazu und gucken was kommt.
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romex
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#10

02.06.2010, 15:26

Juppiduppidu... deshalb frage ich doch hier nach, was ich machen soll!!!

Und ja, im MV ist die genaue Lage der Wohnung ausgewiesen - wie gesagt, wir hatten schon mal eine Klage gegen den Mieter und hatten auch ein Urteil... Kein Mensch weiß, was mein Chef da machte.... Auf jeden Fall soll ich mir jetzt Gedanken machen, was wir hier machen könnten.... Und dafür benötige ich Eure Hilfe!!!
Liebe Grüße,
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