Hallo zusammen!
Ich habe folgendes Problem:
Wir haben ein vorläufiges Zahlungsverbot ausgebraucht, zugestellt wurde dies am 05.05., wir haben nun den Pfüb beantragt, allerdings passt dem Gericht hieran was nicht und die zuständige Sachbearbeiterin ist krankt und niemand anderes kann mir weiterhelfen oder die Sache weiter bearbeiten
Meine Frage ist nun, wenn ich ein zweites vorläufiges Zahlungsverbot ausbringe, geht dann damit unser Rang verloren? Wir rechnen damit, dass zwischenzeitlich weitere Pfändungen ausgebracht worden sind.
Vielen Dank schonmal!
Zweites vorläufiges Zahlungsverbot
jaMeine Frage ist nun, wenn ich ein zweites vorläufiges Zahlungsverbot ausbringe, geht dann damit unser Rang verloren?
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Ein zweites Zahlungsverbot nützt dir gar nichts. Rangstelle geht verloren.
Am besten ist es, wenn Du die Frist, welche wahrscheinlich vom AG gesetzt wurde, verlängern lässt. Einer muss ja zuständig sein. Musst dich halt durchfragen.
LG
Am besten ist es, wenn Du die Frist, welche wahrscheinlich vom AG gesetzt wurde, verlängern lässt. Einer muss ja zuständig sein. Musst dich halt durchfragen.
LG
Die Wirkungsfrist eines vorläufigen Zahlungsverbots ist nicht verlängerbar!spatzenbaer hat geschrieben:Am besten ist es, wenn Du die Frist, welche wahrscheinlich vom AG gesetzt wurde, verlängern lässt. Einer muss ja zuständig sein. Musst dich halt durchfragen.