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Zug um Zug Vollstreckung

Verfasst: 01.06.2010, 12:30
von Sunrise85
Hallo,
wir haben ein Urteil, in dem der Schuldner X Zug um Zug gegen Übergabe eines Gegenstandes zu zahlen hat.

Annahmeverzug wurde nicht festgestellt.

GVZ setzt Schuldner ja in Annahmeverzug bei entsprechenden Auftrag. Meine Frage nun, muss ich dem GVZ den Gegenstand geben? Der Gegenstand steht in einer anderen Stadt, als vollstreckt wird.

Hat da jemand Erfahrung?

Re: Zug um Zug Vollstreckung

Verfasst: 01.06.2010, 12:44
von Sprengmann
Hallo,
sofern vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist, hat der Schuldner den Gegenstand beim Gläubiger abzuholen. Es reicht also aus, wenn vor Einleitung der ZV dem Schuldner der Gegenstand innerhalb einer Frist zur Abholung angeboten worden ist.