Zug um Zug Vollstreckung
Verfasst: 01.06.2010, 12:30
Hallo,
wir haben ein Urteil, in dem der Schuldner X Zug um Zug gegen Übergabe eines Gegenstandes zu zahlen hat.
Annahmeverzug wurde nicht festgestellt.
GVZ setzt Schuldner ja in Annahmeverzug bei entsprechenden Auftrag. Meine Frage nun, muss ich dem GVZ den Gegenstand geben? Der Gegenstand steht in einer anderen Stadt, als vollstreckt wird.
Hat da jemand Erfahrung?
wir haben ein Urteil, in dem der Schuldner X Zug um Zug gegen Übergabe eines Gegenstandes zu zahlen hat.
Annahmeverzug wurde nicht festgestellt.
GVZ setzt Schuldner ja in Annahmeverzug bei entsprechenden Auftrag. Meine Frage nun, muss ich dem GVZ den Gegenstand geben? Der Gegenstand steht in einer anderen Stadt, als vollstreckt wird.
Hat da jemand Erfahrung?