Zug um Zug Vollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Sunrise85
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#1

01.06.2010, 12:30

Hallo,
wir haben ein Urteil, in dem der Schuldner X Zug um Zug gegen Übergabe eines Gegenstandes zu zahlen hat.

Annahmeverzug wurde nicht festgestellt.

GVZ setzt Schuldner ja in Annahmeverzug bei entsprechenden Auftrag. Meine Frage nun, muss ich dem GVZ den Gegenstand geben? Der Gegenstand steht in einer anderen Stadt, als vollstreckt wird.

Hat da jemand Erfahrung?
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Sprengmann
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#2

01.06.2010, 12:44

Hallo,
sofern vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist, hat der Schuldner den Gegenstand beim Gläubiger abzuholen. Es reicht also aus, wenn vor Einleitung der ZV dem Schuldner der Gegenstand innerhalb einer Frist zur Abholung angeboten worden ist.
Ich weiss, dass ich nicht weiss.
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