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Nachbesserungsantrag bzgl. Einkommen

Verfasst: 31.05.2010, 14:01
von Floila
Guten Mittag! :)

Ich habe im Büro mal wieder eine selten doofe Akte auf dem Tisch. Nach monatelangem hin- und herverziehen der Schuldnerin konnten wir ihr endlich die e.V. abnehmen. Nun gibt sie an, brutto € 547,92 (netto € 496,00) zu verdienen, Kindergeld zu bekommen (und wenn ich mich gerade recht entsinne, bekommt sie € 200,00 Unterhalt für das Kind).

Würde also insgesamt an Einnahmen machen: ca. € 800,00. Sie gibt kein ALG II an o.ä.
Kann eine Mutter mit ihrem Kind von € 800,00 leben ??? Wohl kaum, oder? Ich vermute nun einfach mal, dass sie bei dem Friseur mehr Stunden arbeitet und dementsprechend mehr als € 547,92 brutto verdient. Irgendetwas kann da ja schließlich nicht stimmen.

Kann ich aufgrunddessen nun einen Nachbesserungsantrag stellen? Ist so eine Unschlüssigkeit Rechtfertigung genug? Zudem ist sie nach Abnahme der e.V. wieder umgezogen (neue Anschrift haben wir aber bereits) und sie hat geheiratet. Irgendwo muss die doch Geld haben.

Was würdet Ihr mir hier raten ?

Re: Nachbesserungsantrag bzgl. Einkommen

Verfasst: 31.05.2010, 14:03
von Ernie
Allein durch die Heirat lohnt sich eine wiederholte eV!

Der neue Ehemann hat sicherlich eigenes Einkommen. Hier ergibt sich vielleicht auch ein Steuerklassenwechsel der Schuldnerin etc.

Re: Nachbesserungsantrag bzgl. Einkommen

Verfasst: 31.05.2010, 14:46
von La
Hi,

ja, sehe ich genauso wie Ernie. Kannst ja nach der Nachbesserung der e.V. ggf. vielleicht noch eine Taschenpfändung machen. Sie bekommt mit Sicherheit "Trinkgeld" oder so etwas in der Art, was sie dann selber behalten kann.

Re: Nachbesserungsantrag bzgl. Einkommen

Verfasst: 31.05.2010, 14:47
von La
Hi,

ja, sehe ich genauso wie Ernie. Kannst ja nach der Nachbesserung der e.V. ggf. vielleicht noch eine Taschenpfändung machen. Sie bekommt mit Sicherheit "Trinkgeld" oder so etwas in der Art, was sie dann selber behalten kann.

Re: Nachbesserungsantrag bzgl. Einkommen

Verfasst: 31.05.2010, 20:22
von silvester
Eine Nachbesserung ist nicht möglich, wohl aber eine erneute Abgabe der EV, da sich durch die Heirat die Vermögensverhältnisse geändert haben.

Re: Nachbesserungsantrag bzgl. Einkommen

Verfasst: 31.05.2010, 20:24
von Ernie
@ silvester: Wo Du Recht hast... :oops: