Pfändung Notebook

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Sheridane
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 68
Registriert: 10.08.2006, 07:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Bayern
Kontaktdaten:

#1

27.05.2010, 15:43

Ein Schuldner von mir hat in seinem VV angegeben, dass er drei PC's (2 normale und 1 Notebook) besitzt. Das Notebook ist relativ neu und würde ich ganz gerne pfänden.

Ich habe so etwas noch nie gemacht ... ist das recht umständlich? Kann ich das überhaupt? Und wie gehe ich da vor?
Ernie

#2

27.05.2010, 15:52

Natürlich kannst Du das Gerät an sich pfänden, Du musst allerdings vorher die Löschung sämtlicher auf dem Rechner befindlicher Dateien durch eine Fachfirma veranlassen. Das wird teuer und steht sicherlich in keinem Verhältnis!
Antworten