PFÜB erweitern

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sunnycelest
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#1

27.05.2010, 14:13

Hallo Ihr,

ich habe letzte Woche einen PFÜB an das Gericht fertig gemacht. Nun kam heute die vollstreckbare Ausfertigung des KFB. Kann ich den PFÜB bei Gericht erweitern lassen oder geht das gar nicht?

LG
Luisa123456
Forenfachkraft
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Registriert: 22.05.2007, 19:38

#2

27.05.2010, 14:27

Hallo, solange der Pfüb noch nicht erlassen wurde, kannst Du noch erweitern. Ruf einfach mal beim Rechtspfleger an.
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
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Carmenzita
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#3

27.05.2010, 19:59

wisst ihr was mein Chef sagen würde?

"Nein Frau.....so geht das nicht. Sie müssen für uns denken, im Hinblick auf unseren Verdienst. RAe wollen verdienen und das können sie nur, wenn man besonders viele Gebühren abrechnen kann."

Ich würde dann also einfach nochmal einen PfüB auf der Grundlage des KFBs beantragen, so dass wir noch ein zweites Mall die 3309 VV berechnen können.
Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht.

Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur.

Die beste und sicherste Tarnung ist immer noch die blanke und nackte Wahrheit. Die glaubt niemand!
stefanie.s
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#4

27.05.2010, 22:35

Ich hätte den Pfüb auch der einfachheit halber erweitert... wenn zahlungen geleistet werden musst du ja immer auseinander basteln auf welchen pfüb... ich denke auch, solange nix erlassen ist, kannst du den kfb noch mit aufnehmen
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