GVZ/Ratenzahlung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Janine
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#1

27.05.2010, 11:25

Kann der GV im e.V. entscheiden, ob der Schuldner Raten zahlt, auch wenn der Gläubiger (RA) nicht damit einverstanden ist???

Würde mich über ne Antwort freuen!

Grüße Janine
slassm
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#2

27.05.2010, 11:27

Was steht den in deinem Antrag?
[i][color=#BF0000]Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.[/color]

[color=#0000FF]Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.[/color][/i]
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Liesel
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#3

27.05.2010, 11:32

Falsches Forum, dürfte wohl in die ZV gehören.

Edit: Im Übrigen mal die Suchfunktion benutzen.
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#4

27.05.2010, 16:42

Grundsätzlich ist der Gerichtsvollzieher bei glaubhaftem Ratenangebot des Schuldners auch ohne Zustimmung des Gläubigers und sogar gegen dessen Widerspruch berechtigt, gem. § 900 Abs. 3 ZPO den Termin der eidesstattlichen Versicherung zu vertagen und nur vor Ablauf von 6 Monaten einen neuen Termin zu bestimmen, wenn die angebotenen Raten vom Schuldner nicht an den Gläubiger gezahlt werden (AG Forchheim, DGVZ 2000, S. 43; AG Kleve DGVZ S. 2000, S. 62; AG Ansbach, DGVZ 2003, S. 175; AG Lindau, DGVZ 2000, S. 172; Harnache DGVZ 1999, S. 81 ff. (86 f); Schiltzen, DGVZ 1998, S. 145 ff (152 f); Zöller, ZPO 25. Auflage, § 900; Rdn. 17)
Janine
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#5

08.06.2010, 10:54

Vieeeelen Dank! :thx
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