Kann der GV im e.V. entscheiden, ob der Schuldner Raten zahlt, auch wenn der Gläubiger (RA) nicht damit einverstanden ist???
Würde mich über ne Antwort freuen!
Grüße Janine
GVZ/Ratenzahlung
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Was steht den in deinem Antrag?
[i][color=#BF0000]Erfahrene Juristen bezeugen, dass es vor Gericht von Vorteil sein kann, wenn man im Recht ist.[/color]
[color=#0000FF]Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.[/color][/i]
[color=#0000FF]Wenn du im Recht bist, kannst du dir leisten, die Ruhe zu bewahren; und wenn du im Unrecht bist, kannst du dir nicht leisten, sie zu verlieren.[/color][/i]
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Falsches Forum, dürfte wohl in die ZV gehören.
Edit: Im Übrigen mal die Suchfunktion benutzen.
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LEBE DEN MOMENT
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Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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Grundsätzlich ist der Gerichtsvollzieher bei glaubhaftem Ratenangebot des Schuldners auch ohne Zustimmung des Gläubigers und sogar gegen dessen Widerspruch berechtigt, gem. § 900 Abs. 3 ZPO den Termin der eidesstattlichen Versicherung zu vertagen und nur vor Ablauf von 6 Monaten einen neuen Termin zu bestimmen, wenn die angebotenen Raten vom Schuldner nicht an den Gläubiger gezahlt werden (AG Forchheim, DGVZ 2000, S. 43; AG Kleve DGVZ S. 2000, S. 62; AG Ansbach, DGVZ 2003, S. 175; AG Lindau, DGVZ 2000, S. 172; Harnache DGVZ 1999, S. 81 ff. (86 f); Schiltzen, DGVZ 1998, S. 145 ff (152 f); Zöller, ZPO 25. Auflage, § 900; Rdn. 17)