Seite 1 von 1

Vollstreckung gegen Gesamtschuldner

Verfasst: 26.05.2010, 14:44
von wissensdurst
Es gibt einen Titel gegen zwei verschiedene Schuldner (eine Firma und einen Privatbürgen). Jetzt macht der Gläubiger gegen den Privatmann die gesamte Forderung geltend inkl. der bisherigen Vollstreckungskosten gegen die Firma. Ist das richtig so oder kann der Gläubiger nur die Kosten geltend machen, die direkt nur gegen den Privatmann entstanden sind?

Re: Vollstreckung gegen Gesamtschuldner

Verfasst: 26.05.2010, 15:04
von Katja88
Wenn die Firma und der Privatmann als Gesamtschuldner haften dann haften beide voll mit allen Kosten egal für welchen von beiden die entstanden sind.

LG