ich bin neu im Forum und brauche eure Hilfe.
In einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit haben wir, nach ergangenem Vergleich, die Gegenseite aufgefordert, das Zeugnis zu erstellen. Weil nichts passiert ist, haben wir Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angedroht. Wieder nichts. Wir haben dann einen Antrag auf Festsetzung von Zwangsgeld gestellt und das Arb.Gericht hat in einem Beschluss das Zwangsgeld ersatzweise Haft festgesetzt. Wie rechne ich das jetzt ab?
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Kann ich beantragen gegen die Gegenseite festsetzung zu lassen
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Ich hab so was noch nie gemacht
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Ich wünsch euch schöne Pfingsttage mit viel Sonne
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)