400 Euro-Job

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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haribo
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#1

21.05.2010, 19:08

Hallo, ich hab folgendes Problem:

Ich habe ein Vermögensverzeichnis von einem Schuldner vorliegen, der bei seiner Ehefrau als Koch im Geschäft angestellt ist, angeblich auf 400 Euro-Basis. Er besitzt ein Konto sonst sind keine Vermögenswerte vorhanden. Weiterhin gab er an, dass seine Ehefrau eigenes Einkommen hat aber nicht welche Höhe.

Ehrlich gesagt, glaub ich nicht, dass er nur geringfügig sondern Vollzeit dort arbeitet. Für einen Vollzeitjob bekäme er nach der tariflichen Grundvergütung nach Berufen ca.
€ 1.600,00.

Als erstes würde ich über die Nachbesserung beantragen, dass der Schuldner angeben soll, wie hoch das Einkommen der Ehefrau ist.

Kann ich denn auch über die Nachbesserung beantragen, dass der Schuldner dem Gerichtsvollzieher die Lohnabrechnung vorlegen soll?

Gruß haribo
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el mirasol
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#2

24.05.2010, 21:24

Deine Nachfrage zum Einkommen der Ehefrau würde ich begründen (wurde teilw. schon abgelehnt), z.B. wg. Berechnung eines etwaigen Taschengeldanspruches bzw. zur Nichtberücksichtigung bei Unterhaltspflicht.

Die Gehaltsabrechnung muss m.E. nicht bei der EV mit abgegeben werden, der Schuldner muss lediglich Höhe, Arbeitgeber (mit Namen, Rechtsform und Anschrift), Auszahlungszeitraum sowie nicht pfändbaren Anteile nebst geldwerten Vorteilen angeben. Dann muss man ihn auffordern/PfÜB machen. Ich würds mal probieren, den Antrag in die Nachbesserung mit aufzunehmen. Hat bei mir noch nicht funktioniert, ich musste bisher immer über den Schuldner direkt gehen, aber vielleicht hast du ja mehr Erfolg.
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