Kontopfändung mit Ausschluss der Miete

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Dagmar
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#1

21.05.2010, 15:59

Hallo an alle,

habe mal wieder - für mich - etwas kniffliges. :roll:

Ich möchte einen PfÜb machen, aber die Mietzahlung soll trotzdem weiterlaufen. Hintergrund ist, dass wir den Vermieter vertreten und er trotz der Pfändung seine laufende Miete weiter bekommt.

Mir ist irgendwie im Sinn, dass man im Antrag einen extra Antrag stellt, worin die Mietzahlungen trotz Pfändung ausgezahlt wird mit der Begründung, dass der Vermieter selbst das Konto pfändet.

Dass das möglich ist, wurde mir schon gesagt, jetzt hapert es dann doch bei der Antragsformulierung. :? In meinem etwas veralteten Formularbuch habe ich leider nichts gefunden. :(

Könnt Ihr mir weiterhelfen? *hoff*

Ich hoffe ich habe mich einigermaßen klar ausgedrückt. :)

Viele Grüße
Dagmar
Dagmar
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#2

01.06.2010, 10:31

So, ich dachte ich halte Euch mal auf dem Laufenden.

Ich habe folgenden Antrag mit in meinen PfüB hinein genommen:

Gleichzeitig beantrage ich

die Miete nebst Mietnebenkosten in Höhe von € .... von der Pfändung auszuschließen und an den Vermieter auf dessen Konto bei der ....., Kto.-Nr. ....., BLZ .... zu überweisen.

Begründung:

Der Gläubiger ist der Vermieter der Schuldner. Mit diesem Ausschluss soll eine Erhöhung der geschuldeten Beträge vermieden werden.


Meinem PfüB wurde anstandslos entsprochen. :yeah

Ich hatte eigentlich mit einer heftigen Monierung gerechnet.

So mal sehen wie die Bank reagiert und ob alles so klappt wie ich es mir vorstelle.

No risk no fun. :wink:
Jupp03/11

#3

01.06.2010, 10:43

Wenn das klappen sollte, fresse ich ..., ne lieber nicht.

Damit hast du m. E. nichts erreicht, weil ohne Anweisung des Mieters die Bank einen Teufel tun wird, die lfd. Miete zu zahlen.
Davy Jones’ Locker
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#4

01.06.2010, 10:43

Als Bank würde ich das nicht akzeptieren und Erinnerung einlegen.
Dagmar
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#5

01.06.2010, 12:28

Naja, ich werde es merken, was raus kommt.

Allerdings wären solche Hinweise früher hilfreicher gewesen. :-) Dann hätte ich mir ja eventuell die Arbeit sparen können. ;-)

Egal! Versuch macht klug. :-)
Dagmar
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#6

09.06.2010, 11:28

So, ich wollte Euch ja auf dem Laufenden halten.

Auf meine Nachfrage bezüglich der Ausnahme der Miete bei der Pfändung (zwischen Zahlungsverbot und PfüB) bei der Drittschuldnerin wurde mir nun folgendes mitgeteilt:

".., dass der Gläubigervertreter generell die Möglichkeit hat, dem Drittschuldner gegenüber zu erklären, dass bestimmte Beträge von der Pfändung auszunehmen sind."

Also, war meine Idee bzw. mein Antrag doch nicht so schlecht. 8)

Pfändung wurde jetzt in der Drittschuldnererklärung anerkannt.

Vielleicht hilft mein Beitrag mir irgendjemanden.

Viele Grüße
Dagmar
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