Anspruchsbezeichnung bei Pfändung von Honorar (Ärztin)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Melanie
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#1

19.05.2010, 11:28

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wir wollen den Honoraranspruch eines Schuldners (Ärztin!) gegenüber der Drittschuldnerin (Krankenkasse, Verrechnungsstelle) pfänden. Wie bezeichne ich den Anspruch? Arbeitseinkommen? Honorar? Wer weiß Rat?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Puschelchen
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#2

19.05.2010, 11:30

http://www.foreno.de/viewtopic.php?f=41&t=39600" target="blank

hatte das gleiche problem, evtl. hilft dir mein thread weiter...
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LuzZi
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#3

19.05.2010, 11:31

Arzthonorar
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Melanie
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#4

19.05.2010, 12:02

@Puschelchen: Danke, oft ist man ja für das Naheliegende blind.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Puschelchen
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#5

19.05.2010, 16:23

@Puschelchen: Danke, oft ist man ja für das Naheliegende blind.
stimmt und ich sage dir, mein PfÜB wurde Anfang der Woche in die Welt gejagt ohne weitere Beanstandung...
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