Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wir wollen den Honoraranspruch eines Schuldners (Ärztin!) gegenüber der Drittschuldnerin (Krankenkasse, Verrechnungsstelle) pfänden. Wie bezeichne ich den Anspruch? Arbeitseinkommen? Honorar? Wer weiß Rat?
Anspruchsbezeichnung bei Pfändung von Honorar (Ärztin)
- Puschelchen
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hatte das gleiche problem, evtl. hilft dir mein thread weiter...
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- Puschelchen
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stimmt und ich sage dir, mein PfÜB wurde Anfang der Woche in die Welt gejagt ohne weitere Beanstandung...@Puschelchen: Danke, oft ist man ja für das Naheliegende blind.