vollstreckbarer Titel?

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wayona
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#1

11.05.2010, 08:49

Hallo alle zusammen,
ich habe einen Kostenfestsetzungsbeschluß. Auf diesem ist die Zustellung als auch die Klausel am Ende angebracht. Jedoch fehlt auf der ersten Seite der Stempel "vollstreckbare Ausfertigung". Muß ich dies nachfordern oder kann ich aus dem Titel trotzdem vollstrecken?
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Soenny
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#2

11.05.2010, 08:51

Wenn du die Klausel "...wird dem .... zum Zwecke der Zwangsvollstreckung erteilt" und die Zustellung hast, kannst du loslegen ;)
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#3

11.05.2010, 11:21

also braucht man den stempel, dass es sich um die vollstreckbare ausfertigung handelt nicht?
gkutes

#4

11.05.2010, 11:27

der Stempel vorn ist nur dafür da, dass man auf den ersten Blick erkennt, dass der Titel die Klausel enthält. Man braucht den also nicht zwingend. Ist ja jetzt auch nicht grad ein Stempel, den man sich nicht selbst bestellen könnte - kann also gar nicht wichtig sein =)
wayona
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#5

11.05.2010, 11:33

ja stimmt klingt logisch ... :oops:
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