eV-Auswertung - noch jemand ne Idee?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
CFK
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#11

10.05.2010, 17:50

Sicher, daß ihr die Rassekatze auch gehört ??

Wahrscheinlich dürfte diese doch eher dem Lebenspartner gehören.... Dann sieht´s nämlich wieder schlecht aus !
Sam29

#12

10.05.2010, 18:30

Na und, dann hat sie eben eine Rassekatze. Nur weil man verschuldet ist, heisst es noch lange nicht, dass ich kein Haustier haben darf. Wo wir beim Thema sind § 811 c ZPO Unpfändbarkeit von Haustieren. ZUmal es wirklich jedem selber überlassen ist, was man sich anschafft und was nicht.
Lieber ein Katze als Alk und Zigaretten.

und 2.200 Eur für ein dreiköpfige FAmilien ist nun wirklich nicht viel.

Ich würde es einfach mal mit Vergleich und Ratenzahlung versuchen.
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misspinky1984
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#13

10.05.2010, 18:41

Ggf. wird eine Pfändung jedoch zugelassen, § 811 c Abs. 2 ZPO.
Ich denke nicht, dass wir uns jetzt hier grundsätzlich über das Wohl oder Leid der Schuldner auslassen sollten, jeder hat seine eigene Ansicht.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.


Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Kurze
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#14

10.05.2010, 18:43

Ich hab bis jetzt immer so gehandelt, dass wenn in der eV eine Kontoverbindung angegeben wurde, ich die Pfändung durchgeführt habe. Wenn der Schuldner die ALG-Leistungen nicht innerhalb von 7 Tagen vom Konto abhebt überweist die Bank es an uns. In der Regel wird der Schuldner dann schnell und ruft an oder kommt vorbei. Zeigt also Wirkung und bis jetzt ist immer eine Ratenzahlung dabei rausgekommen :)

Es ist immerhin ein Versuch und hat vielleicht dann doch eine Chance und ich denke auf die Gebühren kommt es bei der Schuldsumme nu auch nicht mehr an!
Sam29

#15

10.05.2010, 18:50

misspinky1984 hat geschrieben:Ggf. wird eine Pfändung jedoch zugelassen, § 811 c Abs. 2 ZPO.
Ja, den Absatz hab selbst ich vernommen, aber es wird eben dennoch ein Haustier sein. Anders gelagert wäre der FAll wohl, wenn Sie eine Züchterin ist. Das aber solltest Wohl vorerst mit Deinen Chef besprechen, da auch dieser Antrag mit Kosten verbunden ist.
misspinky1984 hat geschrieben:Ich denke nicht, dass wir uns jetzt hier grundsätzlich über das Wohl oder Leid der Schuldner auslassen sollten, jeder hat seine eigene Ansicht.
Tja, dann hättst Du solch eine Äußerung, weshalb sie sich ein Tier anschafft, das laufende Kosten verursacht, wohl unterlassen sollen. <- Nicht bös gemeint.
Nur auf jede Aktion folgt dann doch eine Reaktion .
Sam29

#16

10.05.2010, 18:53

Kurze hat geschrieben:Ich hab bis jetzt immer so gehandelt, dass wenn in der eV eine Kontoverbindung angegeben wurde, ich die Pfändung durchgeführt habe. Wenn der Schuldner die ALG-Leistungen nicht innerhalb von 7 Tagen vom Konto abhebt überweist die Bank es an uns. In der Regel wird der Schuldner dann schnell und ruft an oder kommt vorbei. Zeigt also Wirkung und bis jetzt ist immer eine Ratenzahlung dabei rausgekommen :)
Eben, aber bei 10.000 EUR Schulden, wird die gute Damen wohl aufpassen wie ein Lux..aber ein Versuch ist es alle mal Wert.
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misspinky1984
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#17

10.05.2010, 18:55

@Sam29:
Mir war aber danach!
Jeder hat seine Ansicht. Ich habe täglich mit einem Haufen Schuldner zu tun und ab und an kann man wirklich nur noch mit dem Kopf schütteln. Aber anscheinend hast Du bessere Erfahrungen gemacht.

Schönen Abend noch.
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
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#18

10.05.2010, 18:56

@Badeschlappe26:
Also ich würde es an Deiner Stelle mit einem PfÜB über eine Teilforderung versuchen. Viel Erfolg!
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Sam29

#19

10.05.2010, 19:10

misspinky1984 hat geschrieben:@Sam29:
Mir war aber danach!
Ja und mir war auch danach.

Ich denke wir alle haben tag täglich mit Schuldnern zu tun...und Du hast Recht, ich habe schon so einige gute Erfahrung gemacht, wenn man nämlich nicht wie verbissen versucht, dem Schuldner noch den Arsch weg zu pfänden, sondern tatsächlich durch Verständis, Vergleich und Ratenzahlung.
Ein Schulder der sich nicht rückt, der rührt sich auch nicht, wenn man weiter pfändet, meine Erfahrung eben. Ich fahre die softe Schiene und das Gott sei dank mit Erfolg; aber auch das ist bei jedem unterschiedlich. Man muss eben alles auprobieren.
Kurze
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#20

10.05.2010, 19:50

Ich denke, es kommt immer auf den Schuldner an, welche Schiene man fährt. Ich hab auch Schuldner, die wirklich nichts haben und mit denen gehe ich sehr freundlich um, aber es gibt halt auch andere und bei denen muss man ab und an auch mal hart sein und denen zeigen, dass es so nicht weitergehen kann.

Ich würd es versuchen... wenn es keinen Erfolg hat, dann hat man wenigstens was in der Hand um zu dokumentieren, dass man was gemacht hat!
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