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EILT! Berichtigung PfüB?????

Verfasst: 06.05.2010, 16:08
von Puschelchen
Hallo, ich habe für unsere Mandantin einen PfÜB zusammen mit dem vorläufigen Zahlungsverbot beantragt. Unsere Mandantin bekommt PKH. Nunmehr bekomme ich die folgende Monierung:

...Es fehlt die genaue Angabe der zu pfändenden Forderungen bzw. wurde der Textbaustein für eien Kontopfändung verwendet. Es wird um Überprüfung und ggf. Antragsberichtigung gebeten....

So wir haben ein VU in vollstreckbarer Form für unsere Mandantin gegen den sie falsch behandelnden Arztes. Ich habe nunmehr bei der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin die Zahlungen von dieser an den besagten Arzt pfänden. Habe dazu dann folgenden Text u.a. genommen:

"Wegen der vorgenannten Ansprüche und Forderungen werden die nachstehend bezeichneten Ansprüche und Forderungen des Schuldners gepfändet:

Anspruch auf Zahlungen und Leistungen jeglicher Art aus der laufenden Geschäftsverbindung, insbesondere gegenwärtig und zukünftig entstehende Guthaben bzw. gegenwärtig und zukünftig zu seinen Gunsten entstehenden Salden, auf Auszahlung des bei einem Rechnungsabschluss sich zu seinen Gunsten ergebenden Guthabens.

Drittschuldner darf, soweit die Forderung gepfändet ist, an die Schuldnerseite nicht mehr zahlen.

Die Schuldnerseite hat sich insoweit jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung zu enthalten."


Genauso haben wir es beim letzten PfÜB in ähnlicher Sache also auch Drittschuldner KZV beim AG gestellt und bekommen. Versteh jetzt nicht, was ich da ändern soll? Kann mir einer von euch helfen?



Versuche schon seit 1 h beim AG Schöneberg jemanden zu erreichen, aber ich glaube dort arbeitet irgendwie keiner...

Re: EILT! Berichtigung PfüB?????

Verfasst: 06.05.2010, 16:09
von Puschelchen
Hat evtl. jemand den Stöber - Forderungspfändung und könnte mir da evtl. nen Auszug diesbezüglich geben? :thx

Re: EILT! Berichtigung PfüB?????

Verfasst: 06.05.2010, 17:15
von katuscha
Stöber habe ich leider nicht. Aber ich verstehe nicht, warum ihr es dann beim letzten Mal bekommen habt. Leider habe ich mit dem AG Schöneberg schlechte Erfahrungen bzgl. Erreichbarkeit gemacht.

Vielleicht hat hier ja noch jemand eine Idee.

Re: EILT! Berichtigung PfüB?????

Verfasst: 06.05.2010, 17:15
von gabrielle
laut meinem schlauen Buch, würde der Antrag auf PfüB so aussehen:

An das
Amtsgericht
– Vollstreckungsgericht –
____
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger ____ vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, den nachstehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erlassen und seine Zustellung – an die/den Drittschuldner/in mit der Aufforderung nach § 840 ZPO – zu vermitteln. Drei Abschriften sind entsprechend beigefügt. Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist durch Gerichtskostenmarken/Gerichtsgebührenstempler erfolgt.
¨ Für den Gläubiger wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen und die Beiordnung des unterzeichnenden Rechtsanwalts beantragt. Die Erklärung über die Vermögensverhältnisse des Gläubigers ist beigefügt.
Soweit das Gericht seine Zuständigkeit zum Erlass des Beschlusses nicht für gegeben erachtet, wird gem. § 828 Abs. 3 ZPO bereits jetzt die Abgabe an das örtlich zuständige Gericht beantragt.
Der Gläubiger ist – nicht – zum Vorsteuerabzug berechtigt.
[Der Schuldner behandelt zu etwa gleichen Teilen Kassen- und Privatpatienten. Die Vergütungen für Dienstleistungen, die durch die Drittschuldnerin gezahlt werden, bilden nicht die Existenzgrundlage des Schuldners, weil sie seine Erwerbstätigkeit weder ganz noch zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen (vgl. BGHZ 96, 324). Da die Einkünfte deshalb kein Arbeitseinkommen im Sinne von § 850 Abs. 2 ZPO sind, ist die Pfändung nicht nach § 850 c ZPO zu beschränken].
Gez. Rechtsanwalt
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
In der Zwangsvollstreckungssache
des ____
– Gläubiger –
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt ____
gegen
____
– Schuldner –
Nach dem vollstreckbaren Titel (genaue Bezeichnung des zu vollstreckenden Titels nach Art, Behörde, Tag und Aktenzeichen), dessen vollstreckbar zugestellte Ausfertigung ich [nebst dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom ____, Az: ____, beifüge, hat der/die Gläubiger/in von dem Schuldner zu beanspruchen:
Hauptforderung entsprechend anliegender Aufstellung ____ EUR
____ % Zinsen für die Hauptforderung seit dem ____ ____ EUR
vorgerichtliche Mahnkosten ____ EUR
Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheides – festgesetzte Kosten ____ EUR
____ % Zinsen aus den festgesetzten Kosten seit dem ____ ____ EUR
Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen ____ EUR
Insgesamt: ____ EUR
Zwischensumme ____ EUR
[Abzüglich der Zahlungen vom ____ über ____ EUR
Zwischensumme ____ EUR]
Gerichtskosten
Gerichtskosten für diesen Beschluss nach Nr. 2111 KV GKG 15,00 EUR
Anwaltskosten
0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV RVG
aus dem Wert der Vollstreckungsforderung von ____ EUR ____ EUR
Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG ____ EUR
19 % Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG ____ EUR
Zwischensumme ____ EUR
Summe ____ EUR
Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrages – sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss – werden die angeblichen gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen des Schuldners
gegen ____ (genaue Bezeichnung und Anschrift des Drittschuldnerin, der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung)
– Drittschuldnerin –
auf Auszahlung der ihm als Vertragsarzt zustehenden Honorare und Vergütungen gepfändet.
Dem/Den Drittschuldner/n wird verboten, an den Schuldner zu zahlen.
Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und Rechte einschließlich der Gestaltungsrechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten.
Zugleich werden die gepfändeten Ansprüche und Rechte dem/der Gläubiger/in zur Einziehung überwiesen.
[Die Pfändung ist nicht nach der Tabelle § 850 c ZPO beschränkt.]
Ort und Datum, ____
Gez. Rechtspfleger

Re: EILT! Berichtigung PfüB?????

Verfasst: 06.05.2010, 20:18
von Puschelchen
dAAAAAAAAAAAAAAAAANKE du bist meine Rettung :thx

Re: EILT! Berichtigung PfüB?????

Verfasst: 07.01.2021, 10:32
von Langstrumpf
Ich häng mich hier mal ran.

Ich hab ein VU in dem der Schuldner aufgefordert wird rückständige Zahlung zu leisten, aber auch zukünftig zu zahlen, das heißt er soll z. B. im Februar 175,00 € zahlen, im März usw. - nun meine Frage, in welchem Feld geb ich denn das im Formular an? :kopfkratz :oops: :patsch

Danke schon mal für die Hilfe.