Hallo Ihr Lieben,
ich habe ein Problem und brauche HILFE!!!
Wir haben vor einem Jahr PfüB wegen Unterhaltsleistungen für zwei Kinder beantragt, seitdem zahlt Dittschuldner (Arbeitgeber Ex-Mann) regelmäßig. Nun ist das eine Kind im April 12 geworden und lt. Unterhaltstabelle steht der Kindesmutter doch ein höherer Betrag für Unterhalt zur Verfügung oder? Was muss ich jetzt tun? Neuen PfüB? PfüB abändern lassen?
Bitte um Rückäußerungen
LG Tina
PfüB wegen Unterhalt
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- rit-sch
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Das kommt darauf an, wie der Kindesunterhalt tituliert ist. Steht im Titel ein fester Betrag, müsste zunächst eine Abänderungsklage erhoben werden, um den höheren Unterhalt überhaupt tituliert zu bekommen. Lautet der Titel auf einen Prozentsatz des Regelsatzes, erübrigt sich ein Abänderungsverfahren.
Ich kann dir allerdings nicht genau sagen, ob eine Mitteilung an den Drittschuldner über den erhöhten Anspruch ausreicht (könnte man ja mal probieren). Aber wahrscheinlich sind ja in dem zugrundeliegenden Pfüb die konkreten Beträge für vor einem Jahr angegeben. Ob eine Abänderung des Pfüb möglich ist oder ob ein neuer beantragt werden muss, müsste dir jemand beantworten, der aktuell praktisch arbeitet. Ich sitze leider seit einem Jahr zuhause und suche wie blöde ne neue Stelle. Deshalb fehlt mir die Praxis (und entsprechende Literatur). Hoffe, ich konnte dir trotzdem ein wenig helfen.
Ich kann dir allerdings nicht genau sagen, ob eine Mitteilung an den Drittschuldner über den erhöhten Anspruch ausreicht (könnte man ja mal probieren). Aber wahrscheinlich sind ja in dem zugrundeliegenden Pfüb die konkreten Beträge für vor einem Jahr angegeben. Ob eine Abänderung des Pfüb möglich ist oder ob ein neuer beantragt werden muss, müsste dir jemand beantworten, der aktuell praktisch arbeitet. Ich sitze leider seit einem Jahr zuhause und suche wie blöde ne neue Stelle. Deshalb fehlt mir die Praxis (und entsprechende Literatur). Hoffe, ich konnte dir trotzdem ein wenig helfen.
Liebe Grüße
Rita
Sie können nie so krumm denken, wie es kommen kann, sagte mein Bürovorsteher während meiner Ausbildung immer. Er hatte recht.
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Also im Titel (Vergleich, 2007 erlassen) steht, daß Unterhalt pro Kind in Höhe von EUR 245,00 zu zahlen ist. Wir haben im PfüB allerdings 494,00 insgesamt geltend gemacht und keiner hat gemeckert.
Also jetzt doch erstmal Abänderungsklage?
Lg Tina
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn im vorherigen Titel keine prozentuale Festsetzung des Regelbetrages bzw. Mindestunterhaltes erfolgt ist, ja.
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