Antrag gem. § 825 ZPO

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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_Nina_
Foren-Praktikant(in)
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#1

30.04.2010, 13:21

Hallo zusammen...
könnte mir jemand weiter helfen..?
Wir haben den GVZ mit der ZV beauftragt, dieser hat jetzt beim Schuldner diverse Sachen gepfändet und teilt mit, dass der Schuldner Raten zahlt, solange aber die Verwertung der Sachen einstweilen ausgesetzt wird.
Wir sollen aber vorsorglich bei dem GVZ einen Antrag nach § 825 ZPO stellen, falls Raten nicht eingehalten werden.
Habe so etwas noch nicht gemacht...
Hat jemand ein Muster für mich?
Vorab schon ein schönes Wochenende an alle...
Viele Grüße Nina
Sunny1608
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#2

02.05.2010, 18:09

Das kannste ganz einfach formulieren, da reicht ein Satz

In der Zwangsvollstreckungssache

........ gegen ......

beantragen wir gem. § 825 ZPO zu verfahren und die Verwertung der Gegenstände solange auszusetzen, solange der Schuldner die Raten regelmäßig zahlt.
_Nina_
Foren-Praktikant(in)
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#3

03.05.2010, 08:33

Super... vielen Dank!

Schöne Woche wünsche ich.

LG Nina
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