Bankauskunft bei Erbschaft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Knubbel
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#1

27.04.2010, 21:23

Hallo zusammen,

mal eine kurze Frage. Wir haben einen neuen Mandanten bekommen, dessen Ehefrau vor kurzem verstorben ist. Der Erbschein ist bereits beantragt. Da die finanziellen Angelegenheiten bisher immer durch die Ehefrau geregelt wurden, ist derzeit unklar, ob noch bei einer weiteren Bank (außer der bereits bekannten) Sparbücher oder Konten geführt werden/wurden.

Um einen Überblick über das Erbe zu erhalten, soll ich nun die Banken anschreiben, ob dort ggf. Konten durch die Erblasserin geführt wurden. Auf diese Auskunft hat unser Mandant ja auch Anspruch. Nun meine Frage: hat jemand von euch so etwas zufällig schon mal gemacht und eventuell ein Musterschreiben oder Ähnliches, welches man hierfür verwenden kann?

Vielen Dank schon mal.
Jupp03/11

#2

27.04.2010, 21:36

Knubbel hat geschrieben:Hallo zusammen,

mal eine kurze Frage. Wir haben einen neuen Mandanten bekommen, dessen Ehefrau vor kurzem verstorben ist. Der Erbschein ist bereits beantragt. Da die finanziellen Angelegenheiten bisher immer durch die Ehefrau geregelt wurden, ist derzeit unklar, ob noch bei einer weiteren Bank (außer der bereits bekannten) Sparbücher oder Konten geführt werden/wurden.

Um einen Überblick über das Erbe zu erhalten, soll ich nun die Banken anschreiben, ob dort ggf. Konten durch die Erblasserin geführt wurden. Auf diese Auskunft hat unser Mandant ja auch Anspruch. Nun meine Frage: hat jemand von euch so etwas zufällig schon mal gemacht und eventuell ein Musterschreiben oder Ähnliches, welches man hierfür verwenden kann?

Vielen Dank schon mal.
Aus welchem Grund sollte heute euer Mandant einen Auskunftsanspruch haben?
Spkie
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#3

28.04.2010, 08:07

^^frage ich mich zwar auch, aber ok....
weil noch ist die Frau ja nciht Erbin geworden - nehm ich mal an...
ich habe zumindest mal bei einem Nachlasspfleger gearbeitet und daher weiß ich auch, dass man das nachweisen muss....
ich kann dir nur den Tipp geben das du einfach mal nachfragst, ggfls. die bekannten Konten aufführst - zur besseren Suche bei der Bank -
wenn ihr einen guten Kontakt zu der Bank habt, geht das vllt. relativ gut..
schwierig wird es bei der Postbank, Commerzbank, Deutsche BAnk, Dresdner Bank...eben diese großen Banken...
Knubbel
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#4

28.04.2010, 11:03

Vielen Dank schon mal für den Hinweis.

@Jupp03: Ein Kontoinhaber hat doch gegenüber seiner Bank immer einen Auskunftsanspruch. Und mit dem Ableben des Kontoinhabers geht dieser Anspruch auf den Erben, hier den Ehemann, über. Und da dieser keinen Überblick über die finanzielle Situation hat, sollen wir für Ihn die Auskünfte einholen.
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Kasimir1603
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#5

28.04.2010, 11:27

aber damit der etwaige Erbe Auskunftsanspruch erwirbt, muss er sich erstmal gegenüber den Banken, Behörden, Finanzämtern, der Schufa, etc. pp als Erbe legitmieren. Erbt er in Gemeinschaft, erhalten nur alle Erben gemeinsam Auskunft, es sei denn einer von ihnen hat eine Erbschaftsvollmacht der anderen. D.h., Du musst erstmal den Erbschein vorliegen haben oder ein Testament, aus welchem sich ergibt, dass Euer Mandant tatsächlich Erbe ist und Anspruch auf die Auskünfte hat.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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Sonnenschein06
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#6

28.04.2010, 11:56

Ist schon komisch, Eheleute sind doch meistens gemeinsam Kontoinhaber bzw. bevollmächtigt. Schon daher bekommt er doch Auskunft.

Euer Mandant sollte zu Hause erstmal in seine Ordner schauen da müssen doch Unterlagen von Banken über Kontoeröffnungen Depots usw. zu finden sein.
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Kasimir1603
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#7

28.04.2010, 12:04

Sonnenschein06 hat geschrieben:Ist schon komisch, Eheleute sind doch meistens gemeinsam Kontoinhaber bzw. bevollmächtigt. Schon daher bekommt er doch Auskunft.

Euer Mandant sollte zu Hause erstmal in seine Ordner schauen da müssen doch Unterlagen von Banken über Kontoeröffnungen Depots usw. zu finden sein.
Ist nicht zwingend so, dass Eheleute gemeinsame Konten haben ;) Ist sogar viel öfter der Fall, dass jeder Partner sein eigenes Konto hat und da ergeben sich halt die Probs :)
Ciao Kasi

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Jupp03/11

#8

28.04.2010, 16:30

Kasimir1603 hat geschrieben:
Sonnenschein06 hat geschrieben:Ist schon komisch, Eheleute sind doch meistens gemeinsam Kontoinhaber bzw. bevollmächtigt. Schon daher bekommt er doch Auskunft.

Euer Mandant sollte zu Hause erstmal in seine Ordner schauen da müssen doch Unterlagen von Banken über Kontoeröffnungen Depots usw. zu finden sein.
Ist nicht zwingend so, dass Eheleute gemeinsame Konten haben ;) Ist sogar viel öfter der Fall, dass jeder Partner sein eigenes Konto hat und da ergeben sich halt die Probs :)


oder dann gerade eben nicht :roll:
Knubbel
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#9

28.04.2010, 20:17

@Kasimir1603:

Dass wir erstmal den Erbschein brauchen, weiß ich. Der ist auch schon seit längerem beantragt. Soll aber eben schon alles soweit vorbereiten, dass es dann gleich rausgeschickt werden kann.

Trotzdem :thx
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