EILT: Vermögen der Kinder vor der Insolvenzmasse schützen
Verfasst: 27.04.2010, 12:58
hallo leute
ich habe aus privaten gründen eine frage.
eine bekannt vor mir hat ein insolvenzverfahren laufe. das verfahren ist eröffnet aber noch keine wohlverhaltensphase angeordnet. jetzt haben sie geld für ihre kleine tochter angelegt, das festangelegt werden soll (10 jahre). jetzt hat man bedenken, dass dieses geld mit in die insolvenzmasse fliest, da sie verfügungsberechtigt ist.
meine fragen daher:
- wird vermögen der kinder (konten) mit in die insolvenzmasse aufgenommen?
- wenn ja, gibts es eine art freibetrag, der nicht mit eingerechnet werden darf?
- ist es sinnvoller ein sparbuch für längere zeit anzulegen oder eine art tagesgeldkonto zu eröffnen, auf das dann auch später kleinere einzahlungen vorgenommen werden können (geburtstag, weihnachten usw.).
für schnelle antworten wäre ich euch sehr dankbar.
gruß
christian
ich habe aus privaten gründen eine frage.
eine bekannt vor mir hat ein insolvenzverfahren laufe. das verfahren ist eröffnet aber noch keine wohlverhaltensphase angeordnet. jetzt haben sie geld für ihre kleine tochter angelegt, das festangelegt werden soll (10 jahre). jetzt hat man bedenken, dass dieses geld mit in die insolvenzmasse fliest, da sie verfügungsberechtigt ist.
meine fragen daher:
- wird vermögen der kinder (konten) mit in die insolvenzmasse aufgenommen?
- wenn ja, gibts es eine art freibetrag, der nicht mit eingerechnet werden darf?
- ist es sinnvoller ein sparbuch für längere zeit anzulegen oder eine art tagesgeldkonto zu eröffnen, auf das dann auch später kleinere einzahlungen vorgenommen werden können (geburtstag, weihnachten usw.).
für schnelle antworten wäre ich euch sehr dankbar.
gruß
christian