Erfolglose ZV und Abrechnung bei RechtsschutzV.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

27.04.2010, 10:48

Hallo Ihr Lieben,

vielleicht könnt Ihr mir ja weiter helfen.

Wenn die ZV beim Gegner erfolglos bleibt, kann ich dann unsere RA-Kosten bei der Rechtsschutzversicherung holen?

:thx
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Soenny
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#2

27.04.2010, 10:51

Wenn der Mandant eine hat und die RSV Deckungszusage erteilt hat oder noch erteilt, können 3 ZV-Maßnahmen abgerechnet werden.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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PeeDee
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#3

27.04.2010, 10:56

pro Titel, aber nur innerhalb von 5 Jahren
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#4

27.04.2010, 11:01

Hallo,
ja das wusste ich, aber was ist mit den festgesetzten RA-Kosten? Die müsste ja eigentlich der Gegner tragen, weil er den Prozess verloren hat.
Die RSV trägt aber wohl kaum das Risiko, dass der unterlegene Gegner nicht zahlt.

Ich hole lieber etwas aus.
Wir haben den Prozess gewonnen.
Es liegt ein KFB über unsere RA-Kosten vor.
Die ZV schlägt fehl.

Wo holen wir uns unsere Kosten? Beim Mdt oder bei seiner RSV?
Und wann? erst nach 3 Vollstreckungsversuchen ?

LG :thx
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PeeDee
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#5

27.04.2010, 11:02

Natürlich trägt sie das Risiko, dazu ist sie da, an sonsten wäre der Mandant Kostenschuldner.
Sobald die Gebühr entstanden ist, bzw. als Vorschuss, könnt ihr abrechnen.
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Liesel
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#6

27.04.2010, 11:03

Die Gebühren, welche im gerichtlichen Verfahren entstanden sind, trägt doch die RSV.

Die Gebühren für die ZV kannst du bei der RSV abrechnen, sobald dir bekannt ist, daß die ZV erfolglos war.
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#7

27.04.2010, 11:13

PeeDee hat geschrieben:Sobald die Gebühr entstanden ist, bzw. als Vorschuss, könnt ihr abrechnen.
Genau so mach ich's auch. Zuerst rechne ich über die RS ab und versuche dann das Geld vom Gegner zu kriegen. Wenn das dann kommt, bzw. die ZV erfolgreich ist, bekommt die RS ihr Geld wieder. Da gab's noch nie Probleme mit ner RS.
Liesel hat geschrieben:Die Gebühren für die ZV kannst du bei der RSV abrechnen, sobald dir bekannt ist, daß die ZV erfolglos war.
Das rechne ich eigentlich auch immer als Vorschuss ab. Da hat auch noch keine RS bisher gemeckert.
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#8

27.04.2010, 11:14

Hallo Ihr Lieben!

Ok, dann rechne ich das dort ab :)

Ich dachte bisher immer, die RSV deckt nur das eigentliche Prozesskostenrisiko ab

und dass hierzu nicht das allgemeine "Insolvenzrisiko" gehört.

Vielen lieben Dank! :D
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#9

27.04.2010, 11:17

PeeDee hat geschrieben:pro Titel, aber nur innerhalb von 5 Jahren
Das wusste ich allerdings nicht. Ob das wohl so richtig ist, der Titel gilt doch auch länger... Aber gut zu wissen, dass es da im Fall des Falles Schwierigkeiten mit der RS geben kann.
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Liesel
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#10

27.04.2010, 11:20

Kikki-Fee hat geschrieben:
PeeDee hat geschrieben:pro Titel, aber nur innerhalb von 5 Jahren
Das wusste ich allerdings nicht. Ob das wohl so richtig ist, der Titel gilt doch auch länger... Aber gut zu wissen, dass es da im Fall des Falles Schwierigkeiten mit der RS geben kann.
Steht bei uns in jeder Deckungszusage für die ZV drin - 5 Jahre nach Rechtskraft des Titels. Ergibt sich aus den AGB`s der Rechtsschutzversicherungen.
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