ZV bei Rückabwicklung Autokauf (Zug-um-Zug)

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Kikki-Fee
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#1

26.04.2010, 15:40

Erstmal Hallo an alle,
ich bin neu hier, versuche mich gerade im Forum zurecht zu finden und habe (natürlich) auch schon gleich mal eine Frage.

Ich hab leider über die Forumssuche nicht so richtig was finden können, obwohl’s so ähnliche threads schon gab. Falls meine Frage schon mal behandelt wurde, freu ich mich über nen Hinweis.

Aaalso: Ich hab jetzt ne Akte auf den Tisch gekriegt zur Zwangsvollstreckung. Autokauf soll rückgängig gemacht werden. Es gibt ein VU, wo der Schuldner zur Rückzahlung Kaufpreis Zug um Zug gegen Übergabe PKW verurteilt wird und es wird festgestellt, dass er sich in Annahmeverzug befindet.

Schuldner macht gar nix, stellt sich tot. Also mache ich jetzt ganz normale ZV wegen dem Kaufpreis. Soweit so gut.

Und dann?

Was passiert mit dem Auto? Das steht beim Mandanten (fährt nicht mehr). Wie kriegen wir's da weg? Und was ist eigentlich mit der Zulassung? (Jetzt wo die Akte bei mir ist, wird der Mandant garantiert mich fragen, was er machen soll) Weiß zufällig jemand, ob wir einfach ans Straßenverkehrsamt schreiben können und mitteilen, dass Verkäufer wieder Eigentümer ist? (der ist doch mit diesem Urteil wieder Eigentümer, oder?)

Wäre für jeden Tipp dankbar.
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Soenny
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#2

26.04.2010, 18:51

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#3

27.04.2010, 08:38

@ JSanny, Danke. :D

Ich hatte zwar gestern mehrere threads über Zug-um-Zug gelesen aber den da hatte ich echt übersehen. Dabei ist es genau mein Problem, was machen mit dem Auto...

Hat sich denn in der Sache da seit September was getan oder schmort es noch?
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Soenny
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#4

27.04.2010, 08:55

Leider waren sich Rechtspfleger und Richter nicht einig und da das Auto da weg mußte, hat die Mandantin das Ding dann selber da abgeliefert. Der Gegner wurde dann noch zur Zahlung der Kosten aufgefordert und das hat er auch gezahlt zum Glück.
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#5

27.04.2010, 11:24

Danke für die Info.

Mal gucken, wie’s in meinem Fall läuft. Der Mandant hat heute schon angerufen und natürlich hat Chef ihn zu mir weitergeleitet (wusste ich doch, ich kenn doch meinen Chef :mrgreen: ). Ich hab gesagt, wir machen jetzt erstmal die Vollstreckung wegen dem Kaufpreis und hoffen, dass der Typ dann dafür wenigstens auch das Auto wiederhaben will.

Sonst wird’s so ähnlich werden, wie bei euch
JSanny hat geschrieben:da das Auto da weg mußte, hat die Mandantin das Ding dann selber da abgeliefert. Der Gegner wurde dann noch zur Zahlung der Kosten aufgefordert
und dann müssen wir da auch sehen, ob der Gegner es bezahlt.

Der Mandant hat mir aber heute erzählt, dass das Auto jetzt abgemeldet an der Straße steht. Das ist natürlich doof, denn er ist ja als letzter Halter eingetragen und kriegt den Ärger, wenn das irgendwer merkt. Ich glaub ich muss doch noch mal meinen Chef fragen, ob man das Auto eigentlich einfach mit dem Urteil auch ohne den anderen wieder ummelden kann. Aber bei meinem Chef ist das so, wenn die Akte nicht mehr auf seinem Tisch ist, ist sie auch nicht mehr in seinem Kopf, wahrscheinlich sagt er dann wieder: "Machen Sie mal". :ka

Also falls irgendwer so ne Autoummeldung mit Urteil schon mal gemacht hat oder weiß wie’s geht, sagt mir bitte Bescheid.
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#6

17.05.2010, 09:14

Ich wollt mal kurz berichten, wie's in meiner Sache weiter gegangen ist: Der Mandant hat einen Bekannten, der ihm das Auto abgeschleppt hat und sie haben es einfach beim Gegner auf den Hof gestellt. Jetzt brauche ich nur noch das Geld zu vollstrecken.

Mit dem Urteil ummelden kann man übrigens nicht, ich hatte beim Straßenverkehrsamt gefragt, allein kann man nur abmelden aber das hatte der Mandant ja schon.
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