Änderungen in der EV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
vanessa
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#1

22.04.2010, 15:35

Hatte hier im Forum mal gelesen, dass ein Mitglied regelmäßig bei ZV-Angelegeheiten, wo der Schuldner Arbeitslosengeld oder Hartz IV bezieht, beim ARbeitsamt schriftlich nachfragt, ob der jeweilige Schuldner dort noch gemeldet ist bzw. noch Leistungen erhält.

Leider finde ich den Beitrag nicht mehr.

Nun bin ich, wie es das oben genannte Mitglied beschreibt, verfahren. Das Arbeitsamt hat mir in einem SAtz leider mitgeteilt, dass diese uns keine Auskunft aus datenschutzrechtlichen Gründen erteilt.

Ist das richtig? Wir haben eine titulierte Forderung.
andreaz
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#2

22.04.2010, 16:02

Und wenn Du einen PfÜB ausbringst gegenüber der ARGE? Dann müssen sie und Du kannst auch regelmäßig nachfragen. Bringt zwar vollstreckungstechnisch nichts, aber Auskunft müssen sie Dir geben. Und nachfragen kannst Du dann auch immer.
vanessa
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#3

22.04.2010, 16:04

Ja klar, das wäre eine Möglichkeit. Dadurch entstehen aber wieder Kosten, wenn auch nicht all zu hohe.
andreaz
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#4

22.04.2010, 16:52

Richtig, Kosten hast Du, mußte halt abwägen ... Kosten-Nutzen ...
Ernie

#5

22.04.2010, 20:47

Warum schreibst Du nicht einfach den Schuldner an und bittest "zur Vermeidung kostenintensiver Zwangsvollstreckungsmaßnahmen" um Übersendung eines Einkommensbelegs?
andreaz
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#6

23.04.2010, 08:14

Ha, sehr witzig ... das macht der bestimmt auch freiwillig ...
Ernie

#7

23.04.2010, 10:21

@ andreaz: Erst einmal versuchen!
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Sleepy
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#8

23.04.2010, 10:36

Finde ich auch, immer wieder auf die Füße treten ... wenn der wirklich nur Hartz4 bekommt, passiert ihm doch nix, wenn er sein Einkommen angibt :roll:

Wenn er das aber verweigert, dann is da eh was im Busch, sonst könnte man ja doch ehrlich sein, oder? Bild
Zuletzt geändert von Sleepy am 23.04.2010, 10:38, insgesamt 1-mal geändert.
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#9

23.04.2010, 10:37

Sehe ich auch so. Die meisten Schuldner sind sogar bestrebt nachzuweisen, daß sie nur ALG II haben und insoweit nichts pfändbar ist.
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andreaz
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#10

23.04.2010, 11:42

Tut mir leid, ich habe andere Erfahrungen gemacht. Aber ein Schreiben kostet ja nichts. Ein Versuch ist es schon wert. Der Frageansatz hier war allerdings ein anderer: Wie bewege ich die ARGE zu Auskünften.
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