Pfändung des Rückkaufswert einer Riesterrentenversicherung
Verfasst: 22.04.2010, 15:09
Hallo,
ich hab mich soo gefreut, ein EV-Protokoll mit einem Schreiben einer LV, die mitteilt, dass der Rückkaufswert erst noch ausgezahlt wird. Ich gleich Vorpfändung und Pfüb.
Jetzt sagt die Versicherung, dass dieses nicht Pfändbar ist.
Ich hab doch aber den Rückkaufswert, also das Kapital und nicht die Versicherungsleistung gepfändet.
Wer kann mir weiterhelfen, ich find keine Rechtsprechung etc.
Viele Grüße
ich hab mich soo gefreut, ein EV-Protokoll mit einem Schreiben einer LV, die mitteilt, dass der Rückkaufswert erst noch ausgezahlt wird. Ich gleich Vorpfändung und Pfüb.
Jetzt sagt die Versicherung, dass dieses nicht Pfändbar ist.
Ich hab doch aber den Rückkaufswert, also das Kapital und nicht die Versicherungsleistung gepfändet.
Wer kann mir weiterhelfen, ich find keine Rechtsprechung etc.
Viele Grüße